Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Versuch und Rücktritt

Rücktritt beendeter Versuch - Nichtvollendung ohne Zutun 7

Rücktritt beendeter Versuch - Nichtvollendung ohne Zutun 7

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T schießt auf O. Kurz darauf bereut er die Tat und ruft einen Notarzt. Dann kommt zufällig der Freund des O und beginnt mit Rettungsmaßnahmen. Als der Notarzt ankommt, ist O bereits außer Lebensgefahr.

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Einordnung des Falls

Rücktritt beendeter Versuch - Nichtvollendung ohne Zutun 7

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Tat wurde ohne Zutun des T nicht vollendet (§ 24 Abs. 1 S. 2 StGB).

Genau, so ist das!

Nichtvollendung ohne Zutun des Täters meint, dass die (Rettungs-)Handlung des Täters nicht kausal für das Ausbleiben des Erfolges war. Erforderlich ist also das Ausbleiben des Erfolges und die fehlende Kausalität einer Handlung des Täters. Dass T den Notarzt gerufen hat, war keine für das Ausbleiben des Erfolgs kausale Handlung. Kausal waren die Wiederbelebungsmaßnahmen des Freundes von O. Die Nichtvollendung beruhte daher nicht auf dem Zutun des T.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

TeamRahad 🧞

TeamRahad 🧞

3.6.2021, 07:46:26

Zur Wiederholung fände ich noch eine Aufgabe super, in der die 4 vorgestellten Fallgruppen des 24 I 2 nochmal abgefragt werden :) (

untauglicher Versuch

, objektiver Fehlschlag, fehlende objektive Zurechenbarkeit des Erfolgs, Rettungshandlungen Dritter - wenn ich es noch richtig im Kopf habe ^^)

Marilena

Marilena

3.6.2021, 08:25:04

Alles klar! Machen wir 😎 Liebe Grüße!!

TeamRahad 🧞

TeamRahad 🧞

3.6.2021, 11:48:26

Super, danke & LG 😊


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