Erfolgsqualifikation 8
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O verprügeln und nimmt dabei sowohl eine Erblindung als auch den Tod des O billigend in Kauf. Kurz nach der Tat bereut er seine Rücksichtslosigkeit gegenüber den Angehörigen des O und ruft einen Notarzt. Dabei hofft er, dass O unversehrt überlebt. O überlebt und erblindet durch die (fachgemäße) ärztliche Behandlung.
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Einordnung des Falls
Erfolgsqualifikation 8
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 StGB) ist nach der Rechtsprechung vollendet.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Rücktritt liegt dennoch vor.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Mephisto
7.6.2024, 18:03:00
Es liegt jedenfalls ein strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlag vor.
erikxxx
13.11.2024, 16:48:32
Denke ich auch. Das sollte - finde ich - als zusätzliche Box unter der letzten Antwort angegeben werden.