Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Brandstiftung, § 306 StGB
Nr. 2 – Technische Einrichtung: Pumpe
Nr. 2 – Technische Einrichtung: Pumpe
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T lässt eine der großen Pumpen des Klärwerks in Stahnsdorf bei Berlin in Flammen aufgehen.
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Einordnung des Falls
Nr. 2 – Technische Einrichtung: Pumpe
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Pumpe ist ein "Gebäude" (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Pumpe ist eine "Betriebsstätte" (§ 306 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Pumpe ist eine "technische Einrichtung" (§ 306 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
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