Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Brandstiftung, § 306 StGB
Nr. 2 – Technische Einrichtung: Pumpe
Nr. 2 – Technische Einrichtung: Pumpe
19. April 2025
1 Kommentar
4,8 ★ (10.519 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T lässt eine der großen Pumpen des Klärwerks in Stahnsdorf bei Berlin in Flammen aufgehen.
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Einordnung des Falls
Nr. 2 – Technische Einrichtung: Pumpe
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Pumpe ist ein "Gebäude" (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Pumpe ist eine "Betriebsstätte" (§ 306 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Pumpe ist eine "technische Einrichtung" (§ 306 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Magnum
10.12.2024, 15:45:43
Ist es nicht ein wenig ungenau, wenn man hier schon das Vorliegen einer Betriebsstätte verneint. Wie ja auch in der Antwort angegeben, sind die Pumpen Teil einer Betriebsstätte. Müsste man es nicht daran scheitern lassen, dass die Betriebsstätte nicht "in Brand gesetzt" oder "ganz oder teilweise zerstört" worden ist, weil keine für den Gebrauch wesentliche Teile betroffen waren? (Was man ja vermutlich auch anders sehen könnte)