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Wirtschaftliche Veranstaltung (Rentabilitätsvermutung, § 284 BGB)
Wirtschaftliche Veranstaltung (Rentabilitätsvermutung, § 284 BGB)
3. Oktober 2025
18 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
L möchte eine Messe veranstalten, um dort Brettspiele zu verkaufen. Hierzu mietet sie Vs größten Saal und verschickt für €700 Einladungen an potentielle Kunden. V überbucht den Saal versehentlich und sagt L deshalb kurzfristig ab. Mangels Ersatzort fällt die Messe aus.
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