Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Weitere Sekundäransprüche
Fehlender Ursachenzusammenhang zu Zweckverfehlung
Fehlender Ursachenzusammenhang zu Zweckverfehlung
13. Juli 2025
14 Kommentare
4,7 ★ (25.183 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
L mietet zu seinem 30.Geburtstag Vs größten Saal für €500. L verschickt für €700 Einladungen an seine 300 Gäste. Statt Geschenken bittet er um gute Laune. V überbucht den Saal versehentlich und sagt L deshalb kurzfristig ab. Seine Gäste hatten schon vorher alle abgesagt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fehlender Ursachenzusammenhang zu Zweckverfehlung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. L könnte gegen V einen Anspruch auf Ersatz der Einladungskosten nach § 284 BGB haben.
Ja!
2. L steht dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zu.
Genau, so ist das!
3. Bei den Kosten für die Einladungen handelt es sich um Aufwendungen.
Ja, in der Tat!
4. L durfte die Aufwendungen für die Einladungen „billigerweise“ tätigen.
Ja!
5. Die Einladungskosten haben ihren Zweck aufgrund von Vs Pflichtverletzung verfehlt.
Nein, das ist nicht der Fall!
6. L kann die Einladungskosten von V nach § 284 BGB ersetzt verlangen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!