Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB
Höhe der Vergütung, § 612 Abs. 2 BGB
Höhe der Vergütung, § 612 Abs. 2 BGB
19. Juli 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Herr H möchte Klavierspielen lernen und vereinbart daher mit der Klavierlehrerin K, dass diese ihm zehn Unterrichtsstunden in der Musikhochschule von München gibt. Üblicherweise kostet eine Unterrichtsstunde im Klavierspielen in München €30.
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