Höhe der Vergütung, § 612 Abs. 2 BGB

19. Juli 2025

3 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Herr H möchte Klavierspielen lernen und vereinbart daher mit der Klavierlehrerin K, dass diese ihm zehn Unterrichtsstunden in der Musikhochschule von München gibt. Üblicherweise kostet eine Unterrichtsstunde im Klavierspielen in München €30.

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