§ 613 BGB, Höchstpersönlicher Charakter

19. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Nach langjährigem Skifahren hat Rentner R Knieprobleme. Er schließt daher mit Chefärztin C einen wirksamen Vertrag, dass diese sein Knie operiert. Der Arzt A setzt die Narkosespritze und assistiert der C, welche die wesentlichen Schritte der Knieoperation durchführt.

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