Landesrecht (im Aufbau)
Kommunalrecht NRW
Der Rat
Mitwirkung des Ratsmitglieds durch Entscheidung im Rat - "Stunkstadt - Green City"
Mitwirkung des Ratsmitglieds durch Entscheidung im Rat - "Stunkstadt - Green City"
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Rat der kreisfreien Stadt Stunkstadt will aus der Betonwüste, die sich Innenstadt nennt, einen urbanen und lebenswerten Begegnungsort machen. Der Entwurf eines Bebauungsplans sieht vor, dass die meisten Läden an den Stadtrand verlagert werden sollen. Ratsmitglied R betreibt in dem Plangebiet einen Kosmetiksalon. Bei der finalen Beschlussfassung über den Bebauungsplan sind 30 von 35 Ratsmitgliedern anwesend. R stimmt gegen die Satzung. Die Satzung wird dennoch mit 15 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
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Einordnung des Falls
Mitwirkung des Ratsmitglieds durch Entscheidung im Rat - "Stunkstadt - Green City"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Sinn und Zweck des Mitwirkungsverbotes (§ 31 Abs. 1 S. 1 GO) ist es, die Integrität der Verwaltung zu fördern und das Vertrauen der Bürgerinnen in die Verwaltung zu wahren.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Rat war beschlussfähig.
Ja!
3. Der Rat hat den Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst.
Genau, so ist das!
4. R hat an der Entscheidung mitgewirkt.
Ja, in der Tat!
5. Ist R befangen?
Ja!
6. Der Bebauungsplan ist wegen des Verstoßes gegen das Mitwirkungsverbot aus § 31 Abs. 1 S. 1 GO nichtig.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Raphaeljura
7.2.2024, 22:11:59
Warum wird als Tatbestandsmoeglichkeit erwaehnt, dass ein Mitwirkungsverstoss vorliegt wenn das Ratsmitglied mitberaet, aber das dann unbeachtlich ist, wenn seine Stimme nicht entscheidend ist. Dann kann er ja Einfluss nehmen auf die Ratsentscheidung (durch seine Beitraege) und dann einfach sagen, naja es kam ja nicht auf meine Stimme an. Wuerde man damit der Norm gerecht werden?
Dogu
31.3.2024, 11:13:52
Bei 30 Anwesenden müssten sich bei 25 Ja- und Nein-Stimmen 5 Ratsmitglieder enthalten habe. Demzufolge wären 13 Stimmen als Grenze für die Annahme des Beschlusses erforderlich.
Dogu
31.3.2024, 11:17:13
Außerdem verstehe ich nicht, wie Ihr auf 28 gültige Stimmen kommt, wenn 25 Ja- und Nein-Stimmen vorliegen? Das sind doch die gültigen Stimmen?