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Äußerungsbefugnis des Bürgermeisters - "StugIdA"
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Bereiten von Hindernissen („Pervertierung“) – Voraussetzungen erfüllt
Der Fahrer F und der Beifahrer B beschließen, den Radler R „vom Rad zu holen“. Daher schneidet F dem R den Weg ab und B öffnet die Beifahrertür, um R wenigstens zu einem riskanten Ausweichmanöver zu zwingen. R weicht aus, stürzt und verletzt sich.
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff („Pervertierung“) – Voraussetzungen erfüllt
T rammt mit seinem Pkw die vor ihm fahrende O, um sie zum Anhalten zu zwingen (Aufprallgeschwindigkeit: 40 km/h). Dass er O verletzen könnte, nimmt er in Kauf. Tatsächlich erleidet O ein Schleudertrauma.