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Weitergabe von Examenslösungen – Strafbarkeit?
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheEinordnung
Vielleicht der Traum eines jeden Jurastudierenden: Die Lösungen zum Staatsexamen schon vorab bekommen. Das dies aber im Zweifel nicht gut endet, zeigt diese Entscheidung. Der Referatsleiter des Landesprüfungsamts macht sich mit der Weitergabe des Geheimnisverrats strafbar. Der Prüfungskandidat wegen Beihilfe hierzu.
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