Freiwilligkeit Eingreifen Dritter 4
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O mit einer Pistole töten und setzt bereit zum Versuch an. Als die Freundin F der T dies bemerkt, stellt sie sich dazwischen und sagt, dass T erst einmal an ihr vorbeikommen müsse. T erkennt, dass sie die Tat zu Ende bringen könnte, wenn sie F dabei verletzt. T lässt von der Tat ab und sagt später aus, dass ihr Herz das nicht zugelassen hat.
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Einordnung des Falls
Freiwilligkeit Eingreifen Dritter 4
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Tatausführung nach der Rechtsprechung freiwillig aufgegeben.
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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