Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit bei Opferreaktion
Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit bei Opferreaktion
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O ausrauben und schlägt diesem ins Gesicht. O bekommt Angst und täuscht einen krampfhaften Zuckerschock vor. T lässt von O ab, weil er nicht derart „dreist“ ist, einen Kranken zu durchsuchen.
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Einordnung des Falls
Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit bei Opferreaktion
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Tatausführung nach der Rechtsprechung freiwillig aufgegeben.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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