Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit bei Opferreaktion
Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit bei Opferreaktion
18. April 2025
1 Kommentar
4,7 ★ (1.629 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T möchte O ausrauben und schlägt diesem ins Gesicht. O bekommt Angst und täuscht einen krampfhaften Zuckerschock vor. T lässt von O ab, weil er nicht derart „dreist“ ist, einen Kranken zu durchsuchen.
Diesen Fall lösen 79,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit bei Opferreaktion
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Tatausführung nach der Rechtsprechung freiwillig aufgegeben.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Gigachad1
27.3.2025, 02:04:59
immer lustig bei solchen Fällen nochmal hochzuscrollen um zu schauen ob es wirklich vom BGH entschieden wurde