Pflichtengebundener Geschäftsführer III
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Als M mit dem Auto, das er von V gemietet hat, eine Landstraße befährt, leuchtet plötzlich die Warnlampe auf, dass der Ölstand zu niedrig ist. Um einen Motorschaden zu verhindern, lässt M in der nahegelegenen Werkstatt des W Öl nachfüllen. W fordert wie vereinbart € 20 hierfür.
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Einordnung des Falls
Pflichtengebundener Geschäftsführer III
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. W hat einen Anspruch auf Zahlung der € 20 gegen M aus § 631 Abs. 1 BGB wegen des Nachfüllens des Öls.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Nachfüllen des Öls stellt für W ein objektiv fremdes Geschäft dar.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Der Fremdgeschäftsführungswille wird nach Ansicht des BGH widerlegbar vermutet.
Ja, in der Tat!
4. Folgt man der Rechtsprechung, sind die Grundvoraussetzungen einer echten GoA nach § 677 BGB erfüllt.
Ja!
5. Das Nachfüllen des Öls stellt eine berechtigte GoA im Sinne des § 683 S. 1 BGB dar.
Genau, so ist das!
6. Ein Aufwendungsersatzanspruch des W gegen V aus GoA nach §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB ist zwar tatbestandlich erfüllt, scheidet jedoch dennoch aus.
Ja, in der Tat!
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