Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Aufwendung auf fremde Sachen
M hat eine Wohnung von V gemietet. Das Badezimmer der Wohnung ist zwar alt, aber noch voll funktionsfähig. M findet die dort verbauten geblümten Fliesen jedoch schrecklich. M entfernt sie und verlegt neue. Als V das erfährt, ist sie erfreut, da sie die Fliesen ohnehin erneuern wollte. Sie hatte hierzu bereits ein Angebot bei einer Firma eingeholt.
Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Bezahlung fremder Schuld II - Hypothek
Zur Umsetzung ihrer Geschäftsidee nimmt G bei Bank B ein Darlehen in Höhe von € 50.000 auf. Ihre bekannte M bestellt zur Absicherung des Darlehens eine Hypothek auf ihr Grundstück. Da das Geschäft der G nicht richtig läuft, bezahlt M das Darlehen bei Fälligkeit zurück.
Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Selbsthilfeaufwendung IV
K betreibt ein Wasserkraftwerk an einem Fluss. Der gewässerunterhaltspflichtige Verwaltungsträger V mäht flussaufwärts Wasserpflanzen ab, die sich in den Rechen der Anlage sammeln und seine Funktionsfähigkeit gefährden. K beseitigt sie auf eigene Kosten, da sofort gehandelt werden muss, um Schäden zu vermeiden.
Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Verpflichtung des Geschäftsführers kraft öffentlichem Rechts III
Im Steinbruch des S führt Starkregen dazu, dass Schlamm von seinem Gelände auf die Bundesstraße gespült wird. Wegen der dadurch erhöhten Unfallgefahr lässt der zuständige Verwaltungsträger V die Straße reinigen, obwohl dies zu den Verkehrssicherungspflichten des abwesenden S gehört.
Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Pflichtengebundener Geschäftsführer IV
In dem Haus, das M von V gemietet hat, ist ein Wasserrohr gebrochen. Das daraus entweichende Wasser droht den Keller zu überschwemmen. Da V telefonisch nicht erreichbar ist, beauftragt M den Klempner K mit der Reparatur des Rohrbruchs für €240, welche dieser sofort ausführt.
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Pflichtengebundener Geschäftsführer III
Als M mit dem Auto, das er von V gemietet hat, eine Landstraße befährt, leuchtet plötzlich die Warnlampe auf, dass der Ölstand zu niedrig ist. Um einen Motorschaden zu verhindern, lässt M in der nahegelegenen Werkstatt des W Öl nachfüllen. W fordert wie vereinbart € 20 hierfür.
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Fremdheit des Geschäfts – Auch-fremdes Geschäft - Selbsthilfeaufwendung I
A stellt sein Fahrzeug unbefugt auf den Privatparkplatz des S. Damit versperrt er die Einfahrt zum Grundstück des S. S lässt das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen. Die Abschleppkosten sind ortsüblich.