Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Bezahlung fremder Schuld II - Hypothek
Zur Umsetzung ihrer Geschäftsidee nimmt G bei Bank B ein Darlehen in Höhe von € 50.000 auf. Ihre bekannte M bestellt zur Absicherung des Darlehens eine Hypothek auf ihr Grundstück. Da das Geschäft der G nicht richtig läuft, bezahlt M das Darlehen bei Fälligkeit zurück.
Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Verpflichtung des Geschäftsführers kraft öffentlichem Rechts III
Im Steinbruch des S führt Starkregen dazu, dass Schlamm von seinem Gelände auf die Bundesstraße gespült wird. Wegen der dadurch erhöhten Unfallgefahr lässt der zuständige Verwaltungsträger V die Straße reinigen, obwohl dies zu den Verkehrssicherungspflichten des abwesenden S gehört.
Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Pflichtengebundener Geschäftsführer III
Als M mit dem Auto, das er von V gemietet hat, eine Landstraße befährt, leuchtet plötzlich die Warnlampe auf, dass der Ölstand zu niedrig ist. Um einen Motorschaden zu verhindern, lässt M in der nahegelegenen Werkstatt des W Öl nachfüllen. W fordert wie vereinbart € 20 hierfür.
Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
GoA-Anspruch bei Selbstaufopferung im Straßenverkehr? (§ 7 Abs. 2 StVG a.F.) II
Im Jahr 1957 befährt A eine Straße mit 30 km/h. Der fünfjährige J überquert - gut sichtbar - die Straße. A ist in ein Gespräch mit Beifahrerin B vertieft. Erst im letzten Moment nimmt A den J wahr und reißt das Steuer scharf nach links. Der Wagen überschlägt sich. Alle Beteiligten bleiben unverletzt, nur As Wagen ist beschädigt. Hätte A auf die Straße geachtet, hätte er rechtzeitig bremsen können.
Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Leistender ist sich nicht bewusst, auf eine fremde Schuld zu bezahlen
A glaubt, sein Hund habe O gebissen. A ersetzt O die Heilbehandlungskosten. Tatsächlich hat aber der Hund des B den O gebissen. A möchte bei B Regress nehmen. Er ändert nachträglich seine Tilgungsbestimmung dahingehend, auf Bs Schuld leisten zu wollen.
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Selbsthilfeaufwendung II - Entfernung von fremdem Grundstück eingedrungenen Wurzelwerks
Vom Grundstück des A wachsen zwei Starkwurzeln eines Baumes in das Nachbargrundstück des B hinein. Sie beschädigen mehrere Betonplatten bei B. B bittet A, den Baum zu beseitigen. A weigert sich. B beauftragt daraufhin den Gärtner G mit der Fällung.
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Fremdheit des Geschäfts – Auch-fremdes Geschäft - Selbsthilfeaufwendung I
A stellt sein Fahrzeug unbefugt auf den Privatparkplatz des S. Damit versperrt er die Einfahrt zum Grundstück des S. S lässt das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen. Die Abschleppkosten sind ortsüblich.