Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Verpflichtung des Geschäftsführers kraft öffentlichem Rechts III
Im Steinbruch des S führt Starkregen dazu, dass Schlamm von seinem Gelände auf die Bundesstraße gespült wird. Wegen der dadurch erhöhten Unfallgefahr lässt der zuständige Verwaltungsträger V die Straße reinigen, obwohl dies zu den Verkehrssicherungspflichten des abwesenden S gehört.
Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Pflichtengebundener Geschäftsführer III
Als M mit dem Auto, das er von V gemietet hat, eine Landstraße befährt, leuchtet plötzlich die Warnlampe auf, dass der Ölstand zu niedrig ist. Um einen Motorschaden zu verhindern, lässt M in der nahegelegenen Werkstatt des W Öl nachfüllen. W fordert wie vereinbart € 20 hierfür.