Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Verpflichtung des Geschäftsführers kraft öffentlichem Rechts III
Im Steinbruch des S führt Starkregen dazu, dass Schlamm von seinem Gelände auf die Bundesstraße gespült wird. Wegen der dadurch erhöhten Unfallgefahr lässt der zuständige Verwaltungsträger V die Straße reinigen, obwohl dies zu den Verkehrssicherungspflichten des abwesenden S gehört.
Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Fremdheit des Geschäfts – Auch-fremdes Geschäft - Selbsthilfeaufwendung I
A stellt sein Fahrzeug unbefugt auf den Privatparkplatz des S. Damit versperrt er die Einfahrt zum Grundstück des S. S lässt das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen. Die Abschleppkosten sind ortsüblich.