Wahrung der Widerrufsfrist (rechtzeitig abgesendet, nie zugegangen)
Diesen Fall lösen 52,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Modeliebhaberin M bestellt regelmäßig Kleidung bei Zalando. Die Teile ihrer letzten Bestellung will sie aber nicht behalten, da ihr nichts passt. Sie widerruft den Vertrag. Die Widerrufsfrist läuft am 14.06. ab. M verschickt die Widerrufserklärung samt Kleidung am 13.06. an Z, wo diese allerdings nie eintrifft.
Einordnung des Falls
Wahrung der Widerrufsfrist (rechtzeitig abgesendet, nie zugegangen)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die Fristwahrung beim Widerruf kommt es darauf an, dass die Widerrufserklärung innerhalb der Widerrufsfrist zugeht.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. M hat den Widerruf fristgerecht und wirksam erklärt.
Nein, das trifft nicht zu!