Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Widerruf & Verbraucherverträge

Wahrung der Widerrufsfrist (rechtzeitig abgesendet, nie zugegangen)

Wahrung der Widerrufsfrist (rechtzeitig abgesendet, nie zugegangen)

15. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Modeliebhaberin M bestellt regelmäßig Kleidung bei Zalando. Die Teile ihrer letzten Bestellung will sie aber nicht behalten, da ihr nichts passt. Sie widerruft den Vertrag. Die Widerrufsfrist läuft am 14.06. ab. M verschickt die Widerrufserklärung samt Kleidung am 13.06. an Z, wo diese allerdings nie eintrifft.

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