Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Strafrecht AT | Vorsatz | Dolus directus 1. Grades / Absicht (Unerwünschtes Aufbrechen einer Schmuckschatulle)
Strafrecht AT | Vorsatz | Dolus directus 1. Grades / Absicht (Unerwünschtes Aufbrechen einer Schmuckschatulle)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist bei seinem reichen Onkel zu Besuch. Im Badezimmer entdeckt er eine wertvolle Schmuckschatulle. Als Antiquitätenhändler ist ihm die Zerstörung an sich durchaus unerwünscht. Er kommt jedoch nicht anders an den Inhalt heran.
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Einordnung des Falls
Strafrecht AT | Vorsatz | Dolus directus 1. Grades / Absicht (Unerwünschtes Aufbrechen einer Schmuckschatulle)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hatte Absicht (dolus directus 1. Grades) bzgl. der Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) an der Schatulle.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jura Craic
20.11.2021, 12:11:14
In der Lösung sollte stärker der Einfluss des Zwischenziels erklärt werden. Denn wenn man die Sachbeschädigung getrennt betrachtet dann wäre es direkter
Vorsatz. Bei der Absicht dominiert das Willenselement. Während beim direkten
Vorsatzdas Wissenselement dominiert. Wollen muss der Täter den Erfolg dann gerade nicht. Bei der Sachbeschädigung handelt T daher nicht absichtlich, denn die Zerstörung ist ihm unerwünscht. Er will diesen Erfolg also gerade nicht. Hier kommt aber nun das Zwischenziel ins Spiel. Unter den
dolus directus 1. Gradesfallen auch für das Endziel des Täters notwendige Zwischenziele (in Abgrenzung zu reinen Nebenfolgen). T kommt nicht anders an den Inhalt außer er zerstört die Schatulle. Notwendiges Zwischenziel und nicht nur reine Nebenfolge.
Lukas_Mengestu
22.11.2021, 11:22:10
Vielen Dank Jura Craic, wir haben das als Vertiefung mit aufgenommen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team