Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Strafrecht AT | Vorsatz | Dolus directus 1. Grades / Absicht (Töten des Beschützers als Zwischenziel)
Strafrecht AT | Vorsatz | Dolus directus 1. Grades / Absicht (Töten des Beschützers als Zwischenziel)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B will den berühmten C aus Eifersucht mit Messerstichen töten. Dies kann er aber nur, wenn er zuvor C's Beschützer, den D, tötet. D zu töten, ist ihm unlieb. Dennoch erschießt er D, bevor er C ersticht.
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Einordnung des Falls
Strafrecht AT | Vorsatz | Dolus directus 1. Grades / Absicht (Töten des Beschützers als Zwischenziel)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat D mit Absicht (dolus directus 1. Grades) getötet (§ 212 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Alex1892
19.7.2020, 15:24:51
Könnte man hier auch Dolus directus 2.grades annehmen ? Ihm ist der taterfolg ja eigentlich höchst unlieb ( schwaches wollenselement ) aber es ist ihm klar das wenn er auf ihn schießt das der D stirbt ( starkes wissenselement ). Oder ändert das dahinterstehende Ziel Tötung des Prominenten den grad des Wollens ab ? Lg und vielen Dank schon einmal .
Paragrafensophia
24.1.2021, 19:02:25
Hab ich mir auch gedacht, dachte wir haben das auch so an einem Beispiel in der VL besprochen.
ehemalige:r Nutzer:in
28.4.2021, 11:37:59
Naja, ich denke hier wird der
Vorsatzim Moment der
Tathandlunggesehen. Als er auf den D schießt, kommt es ihm grade darauf an, dass D stirbt. Dolus Directus 2. Grades, wäre es eher, wenn er das eigentliche Ziel notgedrungen durch den D erschießt (eine Handlung). Mit guten Argumenten kann man aber bestimmt beides vertreten.
Shermy25
19.7.2020, 16:53:18
Würde ich nicht sagen. Der SV ist eindeutig, dass er den D - als Zwischenziel - töten muss. Deshalb ist es sein zielgerichteter Wille.
Melanie 🐝
10.11.2020, 22:18:08
Ich sehe das auch so