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Anwendungsvorrang und Wiederinkrafttreten bei abweichender Landesregelung (Art. 72 Abs. 3 S. 2–3 GG)

einfach
schwer63 % lösen richtig
9. Juli 2026
9 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Ein Hochschulzulassungsgesetz (BHZG I) des Bundes regelt die Voraussetzungen der Hochschulzulassung abschließend. Das Land L erlässt dennoch das „Anspruchsvollere-Unis-Gesetz“ (AUG), nach dem Studieninteressierte zusätzlich eine Zulassungsprüfung absolvieren müssen, wenn sie ein Studium in L aufnehmen wollen. Der Bund beschließt daraufhin erneut das Bundeshochschulgesetz (BHZG II).

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