Öffentliches Recht > Staatsorganisations-Recht
Abwandlung: "Hochschulzulassung mit Ping-Pong" (Art. 72 Abs. 3 S. 2-3 GG) [F]
Ein Hochschulzulassungsgesetz (BHZG I) des Bundes regelt die Voraussetzungen der Hochschulzulassung abschließend. Das Land L erlässt dennoch das „Anspruchsvollere-Unis-Gesetz“ (AUG), nach dem Studieninteressierte zusätzlich eine Zulassungsprüfung absolvieren müssen, wenn sie ein Studium in L aufnehmen wollen. Der Bund beschließt daraufhin erneut das Bundeshochschulgesetz (BHZG II).
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Einführung - "Cannabislegalisierung (in L)" [F]
Die Regierung des Landes L will nicht länger der „rückständigen Drogenpolitik aus Berlin“ folgen. Sie erlässt daher das „Cannabis-Legalisierungs-Gesetz“ (CLG), das entgegen § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 BtMG Cannabis zum persönlichen Gebrauch in L legalisiert.
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Prüfung einer Länderzuständigkeit - „Bundesschulgesetz“ [F]
Die Bundesregierung will die Bildung an allen allgemeinbildenden Schulen in Deutschland vereinheitlichen. Sie bringt ein Bundesschulgesetz (BSchulG) in den Bundestag ein (vgl. Art. 76 Abs. 1 Var. 1 GG).