Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Öffentliches Recht > Staatsorganisations-Recht
Aufspaltung und Verzahnung von Regelungen: "Sex won't sell" [F]
Die Freie Hansestadt Bremen erlässt das „Bremische-Anti-Sexismus-Gesetz“ (BASG). Damit wird geschlechterdiskriminierende Werbung unter anderem im Radio (§ 4 Nr. 2 BASG) und auf öffentlichen Werbeflächen in der Innenstadt (§ 4 Nr. 6 BASG) verboten. § 12 BASG definiert Ausnahmen für das Werbeverbot.
Maßgeblicher Zeitpunkt für Gesetzgebungskompetenzen – „Staatshaftungsgesetz I“
Der Bund erließ im Jahre 1981 ein Staatshaftungsgesetz (StHG). Eine Art. 74 Abs. 1 Nr. 25 GG vergleichbare Norm existierte zu diesem Zeitpunkt nicht.
Einleitung Gesetzgebungskompetenz - "Erdnussabend II" [F]
Am berüchtigten „Erdnussabend“ in der Jenaer Kneipe „Die Kneipe“ stellt sich Jurastudentin J auf eine Bierkiste und verkündet eine Vielzahl von spontan erfundenen „Gesetzen“, an die sich alle Menschen in Deutschland fortan halten sollen. Die Mehrheit der Gäste stimmt zu. Besserwisser B hält J nicht für zuständig zum Erlass von Gesetzen.
Keine ungeschriebene Kompetenz: "Germany TV"
Bundeskanzlerin B möchte mit dem „Gutes-Fernsehen-Gesetz“ (GFG) einen Fernsehsender des Bundes („TV Germany“) aufbauen und betreiben. Der Sender soll bundesweit ausgestrahlt werden, um die politische Einheit im Land zu fördern.
Natur der Sache: "(Bavarian) Independence Day" (F)
Das Land Bayern erklärt den 14. Juli (im Jahre 937 Todestag des bayerischen Herzogs Arnulf I.) landesgesetzlich zum deutschlandweiten „Bayrischen Unabhängigkeitstag“.
Einführung - "Nur SPASS(-Gesetze)" (F)
Die in den Bundestag gewählte SPASS-Partei bringt ihr erstes „Nur-Spaß-Gesetz“ (NSG) als Gesetzesvorlage ein: Sie will den Sitz der Bundesregierung nach Haßloch verlegen (§ 1), die Altersversorgung für verwitwete Korbflechter verbessern (§ 2) und vorschreiben, dass im Matheunterricht nur noch mit Primzahlen gerechnet werden darf (§ 3).
Abweichungsfester Kern - "Jagdunsicherheiten" (F)
Land L will Jugendlichen bereits ab 14 Jahren ermöglichen, den „Kleinen Jugendjagdschein“ zu erwerben. Dafür wird § 12a in das Landesjagdgesetz (LJagdG) von L eingefügt. Dieser berechtigt zur Jagd auf kleine Nagetiere. Der Bund verweist auf § 16 BJagdG und meint, L dürfe in diesem Bereich keine Regelungen treffen.
Abwandlung: "Hochschulzulassung mit Ping-Pong" (Art. 72 Abs. 3 S. 2-3 GG) [F]
Ein Hochschulzulassungsgesetz (BHZG I) des Bundes regelt die Voraussetzungen der Hochschulzulassung abschließend. Das Land L erlässt dennoch das „Anspruchsvollere-Unis-Gesetz“ (AUG), nach dem Studieninteressierte zusätzlich eine Zulassungsprüfung absolvieren müssen, wenn sie ein Studium in L aufnehmen wollen. Der Bund beschließt daraufhin erneut das Bundeshochschulgesetz (BHZG II).
Wegfall der Erforderlichkeit - „Unnötige Organspenderegelung“
Nach einigen Organspende-Skandalen in den letzten Jahren soll das Recht der Organspende in der EU stärker vereinheitlicht werden. Die 27 nationalen Regelungen über die Organspende werden durch eine neue EU-Verordnung abgelöst. Das deutsche Transplantationsgesetz (TPG) wird nicht aufgehoben.
Einführung - „BAföG-Prüfung“
Jurastudentin J absolviert ein Praktikum im BAföG-Referat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Sie erhält den Auftrag, die Gesetzgebungskompetenzen für die anstehende BAföG-Reform zu prüfen.
Abschließendes Gebrauchmachen durch Bund - "Landesimpfpflicht" [F]
Ein neues, hochansteckendes Virus erreicht Deutschland. Der Bund hält die Situation für ungefährlich und will gar nichts dagegen unternehmen, um die aktuelle wirtschaftliche Lage nicht zu gefährden. Das Land L ist anderer Meinung und führt mit dem „Virus-Bekämpfungs-Gesetz“ (VBG) unter anderem eine Impfpflicht gegen das Virus ein.
Einführung - "Leasingvertrag im BGB" [F]
Der Bund entschließt sich, den Leasingvertrag endlich im BGB zu regeln. Er erlässt das „Leasingvertrags-Einführungs-Gesetz“ (LEG).
Einführung - "Cannabislegalisierung (in L)" [F]
Die Regierung des Landes L will nicht länger der „rückständigen Drogenpolitik aus Berlin“ folgen. Sie erlässt daher das „Cannabis-Legalisierungs-Gesetz“ (CLG), das entgegen § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 BtMG Cannabis zum persönlichen Gebrauch in L legalisiert.
Art. 38 Abs. 3 GG - "Maske im Wahllokal" [F]
Das Coronavirus grassiert im Herbst 2021 in Deutschland. Es stehen aber auch Bundestagswahlen an. Um die Bundestagswahl überhaupt durchführen zu können, beschließt der Bundestag das „Sichere-Wahl-Gesetz“ (SWG). In § 3 SWG wird unter anderem eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Wahllokalen angeordnet.
Land erlässt Gesetz gegen Bundesgesetz - „Landeskulturgutschutzgesetz“ [F]
Der Bund beschließt eine Änderung des (Bundes-)Kulturgutschutzgesetzes (KGSG). Danach ist koloniale Raubkunst (vor allem Kunstwerke und bedeutende Kulturgegenstände) binnen eines Jahres zurückzugeben. Das Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet daraufhin das „Landeskulturgutschutzgesetz“ (LKSchG), wonach die Ausfuhr sämtlichen Kulturguts aus öffentlichen Berliner Sammlungen stets von einer Zustimmung des regierenden Bürgermeisters abhängig sein soll.
Einführung - "Immigrants welcome!" [F]
Der Bund will die Einbürgerung erleichtern. § 10 Abs. 1 StAG wird durch das „Einbürgerungs-Vereinfachungs-Gesetz“ (EVG) entsprechend geändert.
Einführung - "L v. Bund" [F]
Land L erlässt ein Gesetz. Der Bund meint, dass das Land damit seinen Kompetenzbereich überschritten habe.
Prüfung einer Länderzuständigkeit - „Bundesschulgesetz“ [F]
Die Bundesregierung will die Bildung an allen allgemeinbildenden Schulen in Deutschland vereinheitlichen. Sie bringt ein Bundesschulgesetz (BSchulG) in den Bundestag ein (vgl. Art. 76 Abs. 1 Var. 1 GG).
Grundfall: Abweichungskompetenz der Länder (Art. 72 Abs. 3 GG) - Hochschulzulassung
Das Land L erlässt das „Anspruchsvollere-Unis-Gesetz“ (AUG), nach dem Studieninteressierte in L zusätzlich zur Hochschulzulassung eine spezielle Zulassungsprüfung absolvieren müssen. Allerdings existiert bereits ein Hochschulzulassungsgesetz des Bundes, das die Voraussetzungen der Hochschulzulassung regelt.
Erforderlichkeitsklausel (Art. 72 Abs. 2 GG) – Betreuungsgeld
Die Bundesregierung möchte mit dem „Eltern-Entlastungs-Gesetz“ (EEG) ein zusätzliches Betreuungsgeld („Herdprämie“) für alle Eltern einführen, die keine öffentlich geförderte Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen.
Grundfall: Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz (Art. 71, 73 Abs. 1 GG) - "Berlicon Valley"
Der Berliner Senat will Berlin zum „Silicon Valley Deutschlands“ machen. Deshalb wird durch das Bitcoin-Einführungsgesetz (BEG) der Bitcoin als zusätzliches Zahlungsmittel auf dem Landesgebiet eingeführt.