Öffentliches Recht > Staatsorganisations-Recht
Prüfung einer Länderzuständigkeit - „Bundesschulgesetz“ [F]
Die Bundesregierung will die Bildung an allen allgemeinbildenden Schulen in Deutschland vereinheitlichen. Sie bringt ein Bundesschulgesetz (BSchulG) in den Bundestag ein (vgl. Art. 76 Abs. 1 Var. 1 GG).
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Erforderlichkeitsklausel (Art. 72 Abs. 2 GG) – Betreuungsgeld
Die Bundesregierung möchte mit dem „Eltern-Entlastungs-Gesetz“ (EEG) ein zusätzliches Betreuungsgeld („Herdprämie“) für alle Eltern einführen, die keine öffentlich geförderte Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen.