Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Anfechtung der Willenserklärung
Anfechtung einer Willenserklärung – Vorrang der Auslegung nach obj. Empfängerhorizont
Anfechtung einer Willenserklärung – Vorrang der Auslegung nach obj. Empfängerhorizont
8. Juli 2025
23 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft beim international tätigen Großhändler V „50 Pound“ Kakao. Bei Lieferung ist K empört und ficht „den Kaufvertrag“ an. Er dachte, er hätte 50 deutsche Pfund, also 500 g, und nicht 50 angloamerikanische Pound à 453 g bestellt.
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Einordnung des Falls
Anfechtung einer Willenserklärung – Vorrang der Auslegung nach obj. Empfängerhorizont
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K und V haben einen Kaufvertrag über 50 angloamerikanische „Pound“ Kakao geschlossen.
Ja, in der Tat!
2. K kann seine Erklärung anfechten (§§ 142 Abs. 1, 119 Abs.1 Alt. 1 BGB).
Ja!
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