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Klassisches Klausurproblem

T verpasst O plötzlich und gezielt eine Kopfnuss gegen die Stirn. Bei O bildet sich sofort eine schmerzhafte Schwellung.

Einordnung des Falls

Körperteil kein gefährliches Werkzeug

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Wenn T die Körperverletzung "mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begangen hat", verwirklicht er den objektiven Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB).

Ja!

Die gefährliche Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 StGB) ist eine Qualifikation zur einfachen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB). Die Strafschärfung erfolgt wegen der besonderen Gefährlichkeit der Begehungsweise und damit einhergehenden erhöhten Gefahr erheblicher Verletzungen. § 224 Abs. 1 Nr. 1-5 StGB nennt verschiedene Begehungsweisen, die auch kumulativ verwirklicht sein können. Nach h.M. sind Nr. 1 und 2 konkrete sowie Nr. 3, 4 und 5 abstrakte Gefährdungsdelikte. Qualifikationsgrund ist eine Erhöhung der Handlungsintensität, nicht eine besondere Verletzungserfolgsintensität. Nr. 2 qualifiziert solche Taten, bei denen sich eine besondere Gefährlichkeit aus der Verwendung eines (anders als in Nr. 1) von außen auf den Körper einwirkenden Tatmittels ergibt. Liegen entsprechende Anhaltspunkte vor, musst Du alle Nummern des § 224 Abs. 1 StGB prüfen.

2. Ts Kopf stellt nach h.M. ein "anderes gefährliches Werkzeug" (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB) dar.

Nein, das ist nicht der Fall!

Werkzeug ist jeder bewegliche Gegenstand, mittels dessen durch Einwirkung auf den Körper eine Verletzung zugefügt werden kann. Gefährlich ist ein Werkzeug, das nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (potentielle Gefährlichkeit). Rspr. und h.M. nehmen an, dass menschliche Körperteile wie die Faust, der Ellenbogen, das Knie, der unbeschuhte Fuß oder der Kopf begrifflich kein Werkzeug darstellen. Dafür spreche der Wortlaut, der sich auf ein gegenständliches Mittel beziehe. Ts Kopf ist ein menschliches Körperteil und damit kein gefährliches Werkzeug.

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Johannes Nebe

Johannes Nebe

25.1.2023, 09:54:06

Eine der letzten Einsendearbeiten hat mich zu der Erkenntnis geführt, dass eine Kopfnuss, anders als auf der Illustration, mit der Faust oder den Fingerknöcheln ausgeführt wird.

Nora Mommsen

Nora Mommsen

25.1.2023, 12:46:47

Hallo Johannes, du hast absolut Recht, auch wenn es die wenigsten auf dem Schirm haben! Wir verbuchen das als gestalterische Freiheit unseres Zeichners, die sich im Rahmen der umgangssprachlichen Verwendung bewegt. :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team


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