Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
Körperteil kein gefährliches Werkzeug
Körperteil kein gefährliches Werkzeug
28. Mai 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (9.417 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T verpasst O plötzlich und gezielt eine Kopfnuss gegen die Stirn. Bei O bildet sich sofort eine schmerzhafte Schwellung.
Diesen Fall lösen 88,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Körperteil kein gefährliches Werkzeug
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn T die Körperverletzung "mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begangen hat", verwirklicht er den objektiven Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ts Kopf stellt nach h.M. ein "anderes gefährliches Werkzeug" (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB) dar.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Johannes Nebe
25.1.2023, 09:54:06
Eine der letzten Einsendearbeiten hat mich zu der Erkenntnis geführt, dass eine Kopfnuss, anders als auf der Illustration, mit der Faust oder den Fingerknöcheln ausgeführt wird.

Nora Mommsen
25.1.2023, 12:46:47
Hallo Johannes, du hast absolut Recht, auch wenn es die wenigsten auf dem Schirm haben! Wir verbuchen das als gestalterische Freiheit unseres Zeichners, die sich im Rahmen der umgangssprachlichen
Verwendungbewegt. :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team