Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Widerruf & Verbraucherverträge

Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 1 BGB)

Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 1 BGB)

17. September 2025

8 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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F fährt ohne Helm mit ihrem Rennrad von der Arbeit zurück. An einer roten Ampel spricht sie Unternehmer V an und verleitet sie zum Kauf eines viel zu teuren Helms (€200). Später bereut F den Kauf und schreibt V eine Whatsapp Nachricht, dass sie den Vertrag widerrufe.

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