Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Widerruf & Verbraucherverträge
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 1 BGB)
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 1 BGB)
19. Juli 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F fährt ohne Helm mit ihrem Rennrad von der Arbeit zurück. An einer roten Ampel spricht sie Vertreter V an und verleitet sie zum Kauf eines viel zu teuren Helms (€200). Später bereut F den Kauf und schreibt V eine Whatsapp Nachricht, dass sie den Vertrag widerrufe.
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