Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Dreipersonenverhältnisse
Fallgruppe: Mittelbare Stellvertretung
Fallgruppe: Mittelbare Stellvertretung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V im eigenen Namen, aber auf Rechnung der U einen Lieferwagen. Er soll am 1.5 geliefert werden. V liefert den Wagen erst am 10.5. U muss zwischenzeitlich einen anderen Wagen mieten, wodurch ihr €1.000 Mietkosten entstehen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fallgruppe: Mittelbare Stellvertretung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch die Verzögerung der Lieferung hat U einen Vermögensschaden erlitten.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. U steht gegen V ein Schadensersatzanspruch wegen der verzögerten Lieferung aus §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB zu.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Steht U gegen V ein Schadensersatzanspruch wegen der verzögerten Lieferung aus § 823 Abs.1 BGB zu.
Nein!
4. Mit Ausnahme des Schadens liegen alle Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch des K gegen V aus §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB vor.
Genau, so ist das!
5. Dass K keinen Schaden erlitten hat, stellt sich für V als zufällige Schadensverlagerung dar.
Ja, in der Tat!
6. K kann von V Ersatz des Verzögerungsschadens aus §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB iVm den Grundsätzen der Drittschadensliquidation verlangen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
sui generis
9.10.2022, 00:45:54
Mich würde interessieren, wie U nun an die Zahlung der 1000€ kommt? Bei ihm ist letztlich der Schaden entstanden. Es erscheint mir daher unbillig, dass der Anspruch auf SE gegen V bei K verbleibt. Die Voraussetzungen des §285 liegen nicht vor. Wie kommt U also an sein Geld, oder übersehe ich irgend etwas?
Lukas_Mengestu
10.10.2022, 09:48:12
Hallo TL, vielen Dank für Deine Frage! Fehlt es an den Voraussetzungen des §
285 BGB, so ergibt sich der Anspruch auf Abtretung bzw. die Herausgabe unmittelbar aus den Grundsätzen der
Drittschadensliquidation(Weiler, Schuldrecht AT, § 44 RdNr. 16). U kommt also auch in diesem Fall an sein Geld :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Larissa3
18.10.2022, 10:54:49
Kann man dann auch § 285 analog anwenden?
ehemalige:r Nutzer:in
29.8.2023, 12:19:08
Bei der vorletzten Frage wurden U und K im ersten Satz der Subsumtion vertauscht.
Diaa
3.9.2023, 02:31:30
Das stimmt!
Artimes
23.9.2024, 14:11:10
Handelt es sich bei der Kommission gem. § 383 HGB um einen eigenständigen Typenvertrag oder würde ich § 675 BGB als Vertragstyp nennen?
Leo Lee
28.9.2024, 05:31:28
Hallo Artimes, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Du hast völlig Recht! Bei einem Kommissionsgeschäft (was insofern eine handelsrechtliche "
Konkretisierung" darstellt) handelt es sich um einen
Geschäftsbesorgungsvertragnach 675 BGB, da auch hier fremde wirtschaftliche Interessen wahrgenommen werden und damit ein Geschäft besorgt wird. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre vom MüKo-BGB 9. Auflage, Heermann § 675 Rn. 109 sehr empfehlen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo