Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Fahrlässigkeit
Objektive Vorhersehbarkeit: Strafbarkeitsbegrenzende Wirkung
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Objektive Vorhersehbarkeit: Strafbarkeitsbegrenzende Wirkung
2. April 2026
7 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die T fährt auf einer Bundesstraße als sie den betrunkenen Radfahrer R auf einer übersichtlichen Kreuzung entgegen dem damaligen Verbot aus § 10 Abs. 1 S. 3 StVO a.F. überholen will. Auf ihrer Höhe biegt dieser jedoch unvermittelt links ab. Es kommt zu einem für R tödlichen Unfall.
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