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Arbeitgeber als Anspruchsberechtigte – Gewerbeanmeldung durch Geschäftsführer mit Drittstaatenpass
Sachverhalt
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Arbeitgeber als Anspruchsberechtigte der Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV)
G ist Besitzerin eines Spargelhofs in Deutschland. Wie jedes Jahr möchte sie in verschiedenen Mitgliedstaaten Stellenausschreibungen veröffentlichen, um Saisonmitarbeiter zu finden. In Polen wird ihr dies untersagt, weil die Arbeitskräfte in Polen benötigt würden.