Öffentliches Recht > Europarecht
Geschriebene Rechtfertigungsgründe, Art. 45 Abs. 3 AEUV
Der Franzose A geht in Belgien der Prostitution nach und ist zeitgleich als Kellner angestellt. Belgien entzieht ihm die Aufenthaltserlaubnis mit Berufung auf die öffentliche Ordnung, unternimmt aber nichts gegen die Ausübung von Prostitution durch eigene Staatsangehörige.
Öffentliches Recht > Europarecht
Verpflichtung intermediärer Gewalten zur Wahrung der Grundfreiheiten („Walrave“)
F ist Französin und bei Radrennen auf Motorrädern als Schrittmacher für Radrennfahrer tätig und erhält dafür ein Entgelt. Die Vereinssatzung sieht vor, dass bei Weltmeisterschaften der Schrittmacher und Rennfahrer derselben Nationalität angehören müssen. F beruft sich auf Art. 45 AEUV.
Öffentliches Recht > Europarecht
Drittstaatenangehörige
O ist türkische Staatsbürgerin und seit vier Jahren in Deutschland bei einem Automobilkonzern als Managerin tätig. Auf der Suche nach neuen Herausforderungen möchte sie nun den Arbeitgeber wechseln. Ihre Arbeitserlaubnis wird allerdings nicht verlängert. T beruft sich auf Art. 45 AEUV.
Öffentliches Recht > Europarecht
Auch Arbeitgeber können sich auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen
Die C-GmbH mit Sitz in Wien meldet dort die Ausübung eines Gewerbes an. Die Anmeldung wird jedoch mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Geschäftsführer G der C nicht in Österreich wohne. C beruft sich auf Art. 45 AEUV.