Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV: 28 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 28 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Arbeitnehmerstatus für Studierende – berufliche Kontinuität nach befristeter Tätigkeit

Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe bei Sozialleistungen und versteckter Diskriminierung (Bestattungsgeld-Fall)
Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe bei Vereinswechsel und Ablöseforderung („Bosman“-Fall)
Generalpräventive Ausweisung und Rechtfertigung durch die öffentliche Ordnung
Geschriebene Rechtfertigungsgründe im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 Abs. 3 AEUV)
Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit bei Ablöseregelung („Bosman“)

Gegenständlicher Anwendungsbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit – grenzüberschreitende Tätigkeit („Erzberger“)

Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit bei Auslandswahlstation („Kranemann“)

Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit durch nationale Abfindungsregelung („Graf“)

Kriterium der Vergleichbarkeit bei versteckter Diskriminierung („Schumacker-Fall“)

Versteckte Diskriminierung bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit
Direkte Diskriminierung bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit
Arbeitnehmerfreizügigkeit – Bereichsausnahme für Rechtsreferendare
Verpflichtung privater Personen zur Wahrung der Grundfreiheiten („Angonese“)
Der italienische Staatsangehörige G, der deutsch und italienisch als Muttersprachen spricht und der in Österreich studiert hat, bewirbt sich bei der privaten Bank B in Bozen. Die Ausschreibung verlangt Zweisprachigkeit (deutsch/italienisch), nur nachweisbar durch ein Diplom aus Bozen. G erbringt den Nachweis nicht. Seine Bewerbung wird abgelehnt.
Verpflichtung intermediärer Gewalten zur Wahrung der Grundfreiheiten („Walrave“)
F ist Französin. Sie ist bei Radrennen als Schrittmacherin für Radrennfahrer tätig und erhält dafür ein Entgelt. Die Vereinssatzung des Veranstalters der Radrennweltmeisterschaft sieht vor, dass bei Weltmeisterschaften Schrittmacher und Rennfahrer derselben Nationalität angehören müssen.

Arbeitnehmerfreizügigkeit für Drittstaatenangehörige – Türkische Staatsbürgerin („O“)
Arbeitgeber als Anspruchsberechtigte der Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV)
Arbeitgeber als Anspruchsberechtigte – Gewerbeanmeldung durch Geschäftsführer mit Drittstaatenpass
Arbeitnehmerfreizügigkeit – persönlicher Anwendungsbereich für Statusdeutsche
Arbeitnehmerfreizügigkeit für Lehramtsanwärterinnen aus EU-Staaten
Grenzüberschreitender Bezug beim Vereinswechsel eines Fußballprofis („Wegzug“)
Anwendungsbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit bei Rückkehr ins Heimatland („Heimkehrer“)

Grenzüberschreitender Bezug als Voraussetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit („Steen“)
Grenzüberschreitender Bezug im Anwendungsbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit

Arbeitnehmerbegriff bei Vergütung durch Sachleistungen – Tätigkeit in religiöser Gemeinschaft
Schutzbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit – Bewerbung um eine Stelle mit Drogendelikten
Arbeitnehmereigenschaft bei nichtigem Arbeitsvertrag – Arbeitsort, -zeiten und Befehlskette
Arbeitnehmereigenschaft im unionsrechtlichen Kontext – Vorgaben zu Einsatzzeit und -ort
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