
Öffentliches Recht > Europarecht
Umsetzung durch richtlinienkonforme Auslegung
Mitgliedstaat N setzt die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen nicht um. N ist der Auffassung, dass die bestehenden nationalen Regelungen die Ziele der Richtlinie bereits durch richtlinienkonforme Auslegung erreichen können.
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Einschränkung der Dassonville-Formel: Keck
Nach französischem Recht dürfen Waren nicht unter dem Einkaufspreis verkauft werden. K hat sich daran nicht gehalten und wurde daher strafrechtlich belangt. Er ist der Auffassung, das französische Verbot beeinträchtige die Warenverkehrsfreiheit.

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„Kücükdeveci“
K wird entlassen. Für die Berechnung der Kündigungsfrist wird ihre Beschäftigungszeit vor dem 25. Lebensjahr entsprechend nach § 622 Abs. 2 BGB a.F. unbeachtet gelassen. Der EuGH hat im Wege der Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit von § 622 BGB a.F. mit Unionsrecht zu entscheiden.

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Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Blanco und Fabretti“)
Eine italienische Regelung sieht die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Glücksspielgewinnen vor. Wenn sie aus Italien stammen, werden die Gewinne begünstigt versteuert. Grund sei die Verhinderung von Geldwäsche. Italiener B betreibt Glückspiele im gesamten Unionsgebiet.