Fehlschlag Unterlassen 6

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T sieht seinen Sohn in der Ferne gerade ertrinken. Da ihm die Kindererziehung zu anstrengend geworden ist, belässt er es dabei. Kurz bevor das Kind ertrinkt, erkennt T, dass es sich um ein anderes Kind handelt, das in diesem Moment von seiner Mutter gerettet wird.

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Einordnung des Falls

Fehlschlag Unterlassen 6

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Versuch ist fehlgeschlagen.

Ja!

Ein Versuch gilt dann als fehlgeschlagen, wenn der Täter glaubt, dass er den Erfolg nicht mehr herbeiführen kann, ohne eine völlig neue Kausalkette in Gang zu setzen. Beim Unterlassen stellt sich jedoch die Problematik, dass der Täter den Erfolg sehr häufig durch aktives Tun trotzdem noch zur Vollendung bringen kann. Es liegt ein fehlgeschlagener Versuch vor in dem Moment, in dem T erkennt, dass es sich nicht um seinen Sohn handelt. Zu diesem Zeitpunkt erkennt T, dass eine Tötung durch Unterlassen wegen der fehlenden Garantenstellung nicht mehr möglich ist, da er das Tatbestandsmerkmal der Garantenstellung nicht mehr erfüllen kann. Hierbei wird auf die Vorstellung in der Laiensphäre abgestellt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juraluchs

Juraluchs

15.5.2023, 00:15:25

Hier könnte man in der Frage noch ergänzen, dass die Einordnung als Fehlschlag auf Basis der keine aktiven Handlungen berücksichtigenden Auffassung erfolgt (und das ggf. auch im Sachverhalt nochmal klarstellen).


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