Fehlschlag Unterlassen 7
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T sieht seinen Sohn S in der Ferne gerade ertrinken. Da ihm die Kindererziehung zu anstrengend geworden ist, belässt er es dabei. Kurz bevor S ertrinkt, erkennt T, dass es sich eigentlich um seine ältere Tochter A handelt, die nicht mehr in der Pubertät ist und die er daher rettet.
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Einordnung des Falls
Fehlschlag Unterlassen 7
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch ist fehlgeschlagen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Syd
9.2.2022, 23:08:02
Hallo, nochmal eine kurze Verständnisfrage, warum liegt hier ein unbeachtlicher
error in personavor im Fall zuvor aber nicht ? Im Voraus vielen Dank 😊
Lukas_Mengestu
10.2.2022, 18:12:17
Hallo Syd, in diesem Fall hat T sowohl gegenüber seinem Sohn als auch gegenüber seiner Tochter eine
Garantenpflicht. Diese ist notwendig, um hier einen (versuchten) Totschlag durch Unterlassen zu prüfen. In diesem Fall ist der Irrtum über die Person des Opfers unbeachtlich, da dies die
Garantenstellungnicht berührt. Im vorherigen Fall fehlt es dagegen an der
Garantenstellung. In dem Moment, in dem T dies erkennt, ist der Versuch somit fehlgeschlagen. Denn eine Vollendung des Tatbestandes kommt ohne
Garantenstellungnicht in Betracht. Beste Grüße, Lukas- für das Jurafuchs-Team
ninaor
26.11.2023, 18:18:22
Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber warum liegt hier kein Fehlschlag vor, weil die Tat für den Täter sinnlos geworden ist?
Primitiver Lurch
14.4.2024, 12:17:35
Das würde mich auch sehr interessieren.