Fehlschlag Unterlassen 7

22. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T sieht seinen Sohn S in der Ferne gerade ertrinken. Da ihm die Kindererziehung zu anstrengend geworden ist, belässt er es dabei. Kurz bevor S ertrinkt, erkennt T, dass es sich eigentlich um seine ältere Tochter A handelt, die nicht mehr in der Pubertät ist und die er daher rettet.

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Einordnung des Falls

Fehlschlag Unterlassen 7

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Versuch ist fehlgeschlagen.

Nein, das ist nicht der Fall!

Ein Versuch gilt dann als fehlgeschlagen, wenn der Täter glaubt, dass er den Erfolg nicht mehr herbeiführen kann, ohne eine völlig neue Kausalkette in Gang zu setzen. Beim Unterlassen stellt sich jedoch die Problematik, dass der Täter den Erfolg sehr häufig durch aktives Tun trotzdem noch zur Vollendung bringen kann. T kann den Tatbestand weiterhin erfüllen, da er sowohl gegenüber S als auch A eine Garantenpflicht hat. Der Irrtum über die Person des Opfers (error in persona) ist hier unbeachtlich, da dieser die Garantenstellung nicht berührt. Es liegt kein Fehlvorschlag vor.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

SYD

Syd

9.2.2022, 23:08:02

Hallo, nochmal eine kurze Verständnisfrage, warum liegt hier ein unbeachtlicher

error in persona

vor im Fall zuvor aber nicht ? Im Voraus vielen Dank 😊

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

10.2.2022, 18:12:17

Hallo Syd, in diesem Fall hat T sowohl gegenüber seinem Sohn als auch gegenüber seiner Tochter eine Garantenpflicht. Diese ist notwendig, um hier einen (versuchten) Totschlag durch Unterlassen zu prüfen. In diesem Fall ist der Irrtum über die Person des Opfers unbeachtlich, da dies die Garantenstellung nicht berührt. Im vorherigen Fall fehlt es dagegen an der Garantenstellung. In dem Moment, in dem T dies erkennt, ist der Versuch somit fehlgeschlagen. Denn eine Vollendung des Tatbestandes kommt ohne Garantenstellung nicht in Betracht. Beste Grüße, Lukas- für das Jurafuchs-Team

NI

ninaor

26.11.2023, 18:18:22

Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber warum liegt hier kein Fehlschlag vor, weil die Tat für den Täter sinnlos geworden ist?

PLU

Primitiver Lurch

14.4.2024, 12:17:35

Das würde mich auch sehr interessieren.

MAR

Marvin

8.11.2024, 19:18:04

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann liegt hier kein Fehlschlag vor, weil es sich lediglich um einen

error in persona

handelt, der unbeachtlich ist. T kann den Erfolg theoretisch durch Unterlassen weiterhin verwirklichen. Allerdings frage ich mich, ob nicht der

error in persona

entfällt, nachdem T der Irrtum auffällt. Eigentlich müsste in diesem Moment ja ein Fehlschlag vorliegen, weil es für dessen Bewertung auf die Sicht des Täters ankommt.


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