Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Täterschaft und Teilnahme

Bloße Anwesenheit am Tatort reicht nicht aus

Bloße Anwesenheit am Tatort reicht nicht aus

23. August 2025

4 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T verprügelt die O nach einem Kneipenabend in der Fußgängerzone der Marburger Oberstadt. B hält sich ebenfalls dort auf, da er auf seinen Kumpel wartet, und schaut tatenlos zu.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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