Strafrecht
BT 8: Ausssagedelikte
Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB
§ 156 StGB im Strafprozess (4)
§ 156 StGB im Strafprozess (4)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zeuge T gibt im Strafverfahren eine falsche eidesstattliche Versicherung ab. Seine Aussage bezog sich darauf, ob der Angeklagte schuldig ist.
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Einordnung des Falls
§ 156 StGB im Strafprozess (4)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der Versicherung an Eides Statt handelt es sich um eine Erklärung, die an die Stelle der Aussage unter Eid (§§ 154 Abs. 1, 155 StGB) tritt.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Aussagen eines Zeugen/Sachverständigen im Rahmen eines Strafverfahrens können mittels eidesstattlicher Versicherung bekräftigt werden, wenn sie die Schuldfrage betreffen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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