Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Fahrlässigkeit
Herkunft der Sorgfaltspflichten – Standards und Gepflogenheiten bestimmter Verkehrskreise
Herkunft der Sorgfaltspflichten – Standards und Gepflogenheiten bestimmter Verkehrskreise
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Ärztin A der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses gewährt der Patientin P, die aufgrund ihrer Gewalttätigkeit eingewiesen war, unbeaufsichtigten Ausgang. P tötet dabei zwei Menschen. Grundlage für die falsche Gefahrenprognose war die methodisch inkorrekte Verwendung eines veralteten Prognoseverfahrens.
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Einordnung des Falls
Herkunft der Sorgfaltspflichten – Standards und Gepflogenheiten bestimmter Verkehrskreise
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Strafbarkeit der A wegen fahrlässiger Tötung setzt eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung voraus (§ 222 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat sich objektiv sorgfaltspflichtwidrig verhalten.
Genau, so ist das!
3. Der Tod der zwei Menschen war auch objektiv vorhersehbar.
Ja, in der Tat!
4. Der Tod der zwei Menschen ist der A auch objektiv zurechenbar.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Johannes Nebe
23.6.2022, 08:14:54
Zur Erklärung von Fall 3, Frage 1: Nominativ von lege artis ist lex artis. Vertiefung: Die Legehenne hingegen bleibt auch im Nominativ eine Legehenne (nicht Lexhenne).
Lukas_Mengestu
23.6.2022, 10:30:00
Lieber Johannes, vielen Dank für den Hinweis. In der Tat steht die Wendung "lege artis" im lateinischen Ablativ und bedeutet so viel wie "nach den Regeln der Kunst". Wir haben uns hier nun für die deutsche Übersetzung entschieden, da der Gebrauch des Nominativ (lex artis) im Deutschen eher ungebräuchlich ist. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Jurafuchs-Abonnentin
14.9.2024, 23:35:06
Welche Handlung müsste man hier bei der Pflichtverletzung wegdenken? Ist die konkret kritische Situation dass die falsche Gefahrenprognose erstellt wurde oder dass im Allgemeinen unbeaufsichtigter Ausgang gewährt wurde ?
Lilyphant
16.9.2024, 17:14:48
Ich hätte hier darauf abgestellt, dass ein veraltetes Verfahren verwendet worden ist und deshalb die Prognose bezüglich des begleiteten oder unbegleiteten Ausgangs fehlerhaft war. Wäre ein aktuelles Verfahren genutzt worden, wäre die Prognose wahrscheinlich richtig gewesen und der Ausgang zumindest nicht unbeaufsichtigt genehmigt worden. Ich hoffe, das hilft :)