Herkunft der Sorgfaltspflichten – Standards und Gepflogenheiten bestimmter Verkehrskreise
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Ärztin A der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses gewährt der Patientin P, die aufgrund ihrer Gewalttätigkeit eingewiesen war, unbeaufsichtigten Ausgang. P tötet dabei zwei Menschen. Grundlage für die falsche Gefahrenprognose war die methodisch inkorrekte Verwendung eines veralteten Prognoseverfahrens.
Einordnung des Falls
Herkunft der Sorgfaltspflichten – Standards und Gepflogenheiten bestimmter Verkehrskreise
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Strafbarkeit der A wegen fahrlässiger Tötung setzt eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung voraus (§ 222 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja!
2. A hat sich objektiv sorgfaltspflichtwidrig verhalten.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Genau, so ist das!
3. Der Tod der zwei Menschen war auch objektiv vorhersehbar.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!
4. Der Tod der zwei Menschen ist der A auch objektiv zurechenbar.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja!
Jurafuchs kostenlos testen
![Johannes Nebe](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__wvfhtvrzxqxafjjjfautk.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Johannes Nebe
23.6.2022, 08:14:54
Zur Erklärung von Fall 3, Frage 1: Nominativ von lege artis ist lex artis. Vertiefung: Die Legehenne hingegen bleibt auch im Nominativ eine Legehenne (nicht Lexhenne).
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
23.6.2022, 10:30:00
Lieber Johannes, vielen Dank für den Hinweis. In der Tat steht die Wendung "lege artis" im lateinischen Ablativ und bedeutet so viel wie "nach den Regeln der Kunst". Wir haben uns hier nun für die deutsche Übersetzung entschieden, da der Gebrauch des Nominativ (lex artis) im Deutschen eher ungebräuchlich ist. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team