Fehlgeschlagener Versuch Grundlagen 2 - Tatplantheorie
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O, der viel stärker und größer als T ist, töten. Dafür tritt T die Wohnungstür des O ein und schießt sofort zweimal auf O, wobei erst der zweite Schuss trifft. T bereut den Treffer jedoch sofort und ruft den Notdienst, der O das Leben rettet. (3/3)
Einordnung des Falls
Fehlgeschlagener Versuch Grundlagen 2 - Tatplantheorie
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach der Theorie vom Planungshorizont war der Versuch fehlgeschlagen.
Nein!
2. Nach der Tatplantheorie liegt eine Tat im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB nur solange vor, wie die Handlung auf dem Tatplan beruht.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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Prokurist
28.11.2023, 22:09:52
Hier könnte man noch einen der Hauptkritikpunkte an der Tatplantheorie hinzufügen: Diese Theorie ist aus prozessualer Sicht extrem fragwürdig, da die Strafbarkeit mehr oder weniger komplett vom Einlassungsgeschick des Täters abhängt.
Leo Lee
3.12.2023, 11:46:41
Hallo Prokurist, vielen Dank für die sehr wichtige Anmerkung! Du hast natürlich völlig Recht, dass der besonders perfide Täter hierdurch privilegiert wird (was wiederum gegen die Tatplantheorie spricht). Wir haben deshalb nun deine Anmerkung als weiteres Argument gegen die Theorie aufgenommen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo