[...Wird geladen]

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T möchte O, der viel stärker und größer als T ist, töten. T schießt einmal auf O und verfehlt. Dabei denkt T, dass dies die letzte Patrone gewesen wäre, obwohl noch 5 weitere Patronen im Magazin gewesen sind. Daher flieht T.

Einordnung des Falls

Fehlgeschlagener Versuch Tätervorstellung 1

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Versuch ist fehlgeschlagen.

Ja, in der Tat!

Ein Versuch gilt dann als fehlgeschlagen, wenn der Täter glaubt, dass er den Erfolg nicht mehr herbeiführen kann, ohne eine völlig neue Kausalkette in Gang zu setzen. Bei dem Versuch kommt es auf einen subjektiven Fehlschlag an. Zwar waren noch Patronen im Magazin, sodass T einfach hätte weiterschießen können, aber T dachte, dass er keine weiteren Patronen mehr hätte. T dachte, dass er die Tat nicht mehr zu Ende bringen könnte. Diese Anforderung ist nicht unumstritten, da sie sich im Gesetz nicht wiederfindet. Der BGH sieht dies jedoch trotzdem als zwingende Anforderung. Bei einem fehlgeschlagenen Versuch erfolgt der Rücktritt aber in jedem Fall nicht freiwillig, sodass durch dieses Erfordernis das Ergebnis nicht abgeändert, sondern nur gelegentlich abgekürzt wird.

Jurafuchs kostenlos testen

© Jurafuchs 2024