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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T möchte O, der viel stärker und größer als T ist, töten. T schießt einmal auf O und verfehlt. T denkt, dass es jetzt genug sei und geht nach Hause. Dabei denkt er, dass er noch weitere Patronen im Magazin hatte. In Wirklichkeit war die abgefeuerte Patrone seine einzige.

Einordnung des Falls

Fehlgeschlagener Versuch Tätervorstellung 2

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Versuch ist fehlgeschlagen.

Nein!

Ein Versuch gilt dann als fehlgeschlagen, wenn der Täter glaubt, dass er den Erfolg nicht mehr herbeiführen kann, ohne eine völlig neue Kausalkette in Gang zu setzen. Bei dem Versuch kommt es auf einen subjektiven Fehlschlag an. Zwar waren keine Patronen mehr im Magazin, sodass T kein weiteres Mal hätte feuern können. Allerdings dachte T, dass er weiterhin hätte schießen und so den Erfolg noch herbeiführen können. Der Versuch wäre erst dann fehlgeschlagen, wenn T gemerkt hätte, dass er keine Patronen mehr hat; etwa weil er versucht hätte nochmal zu schießen.

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