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Aushändigungsvereinbarung beim Hypothekenbrief – Abholung durch den Gläubiger

einfach
schwer78 % lösen richtig
24. August 2026
17 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Grundstückseigentümer E möchte seinem Darlehensgläubiger G eine Briefhypothek bestellen. Sie vereinbaren, dass G den Hypothekenbrief selbst beim Grundbuchamt abholt. Die Hypothek wird in das Grundbuch eingetragen. Zwei Tage später holt G den Hypothekenbrief beim Grundbuchamt ab.

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