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Grundpfandrechte: 67 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 67 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Grundpfandrechte für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Umfang Hypothekenhaftung, §§ 1120ff. (Teil 2)

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Zivilrecht › Sachenrecht

Umfang der Hypothekenhaftung, §§ 1120 ff.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Einrede gegen die gesicherte Forderung:

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Zivilrecht › Sachenrecht

§ 1117 Abs. 2 BGB

E nimmt ein Darlehen für Finanzierung eines privaten Erlebnisgartens auf. Zur Sicherung wird zugunsten des Gläubigers G eine Hypothek am Grundstück des E bestellt. G und E vereinbaren, dass G berechtigt sein soll, sich den Hypothekenbrief vom Grundbuchamt aushändigen zu lassen.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Nichtexistenz der gesicherten Forderung

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Zivilrecht › Sachenrecht

Abweichung Eintragung und Einigung

E-Scooter Liebhaberin E möchte sich privat einen E-Scooter kaufen. Hierzu benötigt sie einen Kredit in Höhe von €10.000, welcher abgesichert werden muss. G und E einigen sich auf die Bestellung der Hypothek an dem Grundstück der E in dieser Höhe. Im Grundbuch wird eine Hypothek in Höhe von €5.000 eingetragen.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Willensmangel beim Eigentümer

E hat eine Faszination für Ententeiche. Den Traum eines eigenen Ententeichs möchte er verwirklichen. Zur Sicherung der Darlehensforderung zur Finanzierung des Teichs bestellt E an seinem Grundstück eine Hypothek zugunsten des Gläubigers G. Bei der Hypothekenbestellung war E unerwartet geisteskrank. G verlangt von E die Duldung der Zwangsvollstreckung nach § 1147 BGB.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Willensmangel des Erwerbers, Rechtsfolge

Rechtsanwaltsfachangestellter Rudi möchte sich eine schöne Stadtwohnung in Hamburg kaufen. Zur Finanzierung möchte er ein Darlehen bei der B-Bank aufnehmen. Zur Absicherung der Darlehensforderung erklärt sich seine Freundin F gegenüber der B-Bank bereit, eine Hypothek an ihrem Grundstück zu bestellen. Die Willenserklärung seitens B ist jedoch nichtig.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Isolierte Forderungsabtretung 4

G ist Inhaber einer Grundschuld am Grundstück des Schuldners S und Gläubiger der Forderung. Diese wurde als Sicherheit für die Forderung bestellt. G überträgt die Forderung an Z. S zahlt an Z. G möchte nun die Grundschuld geltend machen. S weigert sich mit Hinweis auf den Sicherungsvertrag.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Isolierte Forderungsabtretung 3

G ist Inhaber einer Buchgrundschuld am Grundstück des Schuldners S und Gläubiger der gesicherten Forderung. Diese wurde als Sicherheit für die Forderung bestellt. G überträgt die Forderung an Z. Dieser fordert von S die Tilgung.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Isolierte Forderungsabtretung 2

G ist Inhaber einer Sicherungsgrundschuld am Grundstück des Schuldners S und Gläubiger der gesicherten Forderung. G überträgt die Forderung nach Eintritt des Sicherungsfalls an Z.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Isolierte Forderungsabtretung

G ist Inhaber einer Buchgrundschuld am Grundstück des Schuldners S. Gleichzeitig ist G Gläubiger der gesicherten Forderung. Der Sicherungsvertrag bestimmt, dass Forderung und Grundschuld nur zusammen abgetreten werden dürfen. Dennoch überträgt G die Grundschuld an E und die Forderung an Z.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Einrede der Rückübertragungspflicht

G ist Inhaber einer Sicherungsgrundschuld am Grundstück des S. Die zugrundeliegende Forderung hat S voll beglichen. Nun möchte G dennoch aus der Grundschuld vollstrecken. Der Sicherungsvertrag ordnet bei Tilgung der Forderung die Rückübertragung der Grundschuld an.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Einrede der fehlenden Valutierung

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Zivilrecht › Sachenrecht

Ausschluss gutgläubig einredefreien Erwerbs

G ist Inhaber einer Sicherungsgrundschuld am Grundstück des Schuldners S. S steht aus dem Sicherungsvertrag ein Zurückbehaltungsrecht gegen die Inanspruchnahme aus der Grundschuld zu. G überträgt die Grundschuld an Erwerber E, der die Einrede nicht kennt. S erhebt die Einrede.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Fall 2

G ist Inhaber einer Sicherungsgrundschuld zulasten des Schuldners S. S steht aus dem Sicherungsvertrag nach Ablauf von 2 Jahren ein Zurückbehaltungsrecht zu. G überträgt die Grundschuld an E, der von der Einrede weiß. Nach Ablauf der 2 Jahre möchte E vollstrecken. S beruft sich auf das Zurückbehaltungsrecht.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Fall 1

G ist Inhaber einer Buchsicherungsgrundschuld am Grundstück des Schuldners S. S steht aus dem Sicherungsvertrag ein Zurückbehaltungsrecht gegen die Inanspruchnahme aus der Grundschuld zu. G überträgt die Grundschuld an Erwerber E, der von der Einrede weiß. S erhebt die Einrede.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Fehlende Forderung? 1138 nicht anwendbar

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Zivilrecht › Sachenrecht

Gutgläubiger Zweiterwerb der Briefgrundschuld

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Zivilrecht › Sachenrecht

Gutgläubiger Zweiterwerb der Buchgrundschuld

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Zivilrecht › Sachenrecht

Übertragung der Briefgrundschuld

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Übertragung der Buchgrundschuld

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Zivilrecht › Sachenrecht

Bestellung der Briefgrundschuld

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Zivilrecht › Sachenrecht

Bestellung der Buchgrundschuld

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Zivilrecht › Sachenrecht

Zahlung des Eigentümers, der nicht zugleich persönlicher Schuldner ist.

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Einstiegsfall

Eigentümer und persönlicher Schuldner E fürchtet die Zwangsvollstreckung des Hypothekars H in sein Grundstück. E befriedigt daher H in Höhe der persönlichen Forderung und des im Grundbuch eingetragenen Betrags.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Einreden des persönlichen Schuldners

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Gutgl. Erwerb

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Zivilrecht › Sachenrecht

§ 1157 BGB

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§ 1137 BGB

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Einrede der Verjährung

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Einrede gegen die Forderung

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Stundungseinrede

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Zivilrecht › Sachenrecht

Bestreiten des dinglichen Rechts- Beweislast

S bestellt H eine Buchhypothek an seinem Grundstück, die im Grundbuch eingetragen wird. S ficht die Hypothekenbestellung wirksam an. H tritt die Forderung formwirksam an den unwissenden G ab. Das Grundbuchamt trägt G als neuen Hypothekar ein. S bestreitet die Gutgläubigkeit des G und dessen Erwerb.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Auseinanderfallen v. Forderung und Hypothek

Bauunternehmer U bestellt Lieferant L zur Sicherung eines Darlehens eine Buchhypothek an seinem Grundstück. L überträgt die Hypothek nun auf E, der sie wiederum an G überträgt. L ficht schließlich die Abtretung der Forderung an E wirksam an.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Doppelmangel

Die schwer demente D schließt einen Darlehensvertrag mit Bank B und bestellt dieser zur Sicherung der Darlehensforderung eine Buchhypothek. B überträgt die Buchhypothek an den nichtsahnenden Erwerber E.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Gefälschte Abtretungserklärungen

Briefhypothekar H möchte die Hypothek, die er von A erworben hat, übertragen. Daher bringt H Brief und Abtretungserklärung des A zum Notar, um sie beglaubigen zu lassen. Dessen Mitarbeiter M fälscht nicht erkennbar eine auf ihn lautende Abtretungserklärung des H samt Beglaubigung und überträgt die Hypothek an G.

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Mangel der Forderung

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Zivilrecht › Sachenrecht

Briefhypothek 2- Divergenz zwischen Grundbuch und Hypothekenbrief 2

H überträgt G eine Briefhypothek. Auf dem Brief sind fälschlicherweise €15.000 eingetragen, im Grundbuch hingegen die tatsächlichen €9.000.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Briefhypothek - Divergenz zwischen Grundbuch und Hypothekenbrief 1

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Zivilrecht › Sachenrecht

Briefhypothek

S überträgt dem bösgläubigen H eine tatsächlich nicht bestehende Briefhypothek. Im Grundbuch bleibt S als Hypothekar eingetragen. H tritt die Forderung schriftlich an G ab und übergibt den Hypothekenbrief. H ist durch öffentlich beglaubigte Abtretungserklärungen als Hypothekar legitimiert.

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Buchhypothek- Mangel des dinglichen Rechts

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Maßgeblicher Zeitpunkt der Gutgläubigkeit 2

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Maßgeblicher Zeitpunkt der Gutgläubigkeit 1

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Bezugspunkt der Gutgläubigkeit

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Haftung der Erzeugnisse und getrennten Bestandteile – 3. Veräußerung nach Entfernung und Beschlagnahme

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Haftung der Erzeugnisse und getrennten Bestandteile – 2. Entfernung nach Beschlagnahme und Veräußerung

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Zivilrecht › Sachenrecht

Einstiegsfall Enthaftung 2

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Zivilrecht › Sachenrecht

Übertragung Briefhypothek 3

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Zivilrecht › Sachenrecht

Übertragung Briefhypothek 2

Hypothekar H möchte die Briefhypothek an F übertragen. Sie vereinbaren mündlich die Abtretung der gesicherten Forderung ohne dies schriftlich zu fixieren. Stattdessen erfolgt die Eintragung der Abtretung an F ins Grundbuch. H übergibt F den Hypothekenbrief.

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Übertragung Briefhypothek 1

Hypothekar H möchte die Briefhypothek an Gustav G übertragen. Sie vereinbaren schriftlich die Abtretung der gesicherten Forderung. H übergibt G den Hypothekenbrief.

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Übertragung Buchhypothek 2

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Zivilrecht › Sachenrecht

Übertragung Buchhypothek 1

Hypothekar H möchte die Buchhypothek an seinen Freund F übertragen. H und F einigen sich mündlich über die Abtretung der Forderung, die der Hypothek zugrunde liegt. Die Abtretung wird im Grundbuch eingetragen.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Einstiegsfall Enthaftung 1

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Einstiegsfall Zubehör

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Das Grundstück als Haftungsobjekt

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Akzessorietät

Schuldner S hat der Bank B zur Sicherung eines Darlehens eine Buchhypothek an seinem Grundstück bestellt. S zahlt das Darlehen zum Fälligkeitszeitpunkt zurück. B hat es aber auf das Grundstück des S abgesehen und möchte nun die Zwangsvollstreckung hierin betreiben.

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Sicherung von Bereichungs- oder Rückgewähransprüchen durch die Hypothek

S und G schließen einen Darlehensvertrag. S erhält den Darlehensbetrag in bar. Zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs des G bestellte S dem G wirksam eine Hypothek. S war bei Darlehensvertragsschluss geschäftsunfähig, nicht hingegen bei Bestellung der Hypothek.

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Bedingte Forderungen

Händler H benötigt Liquidität. Er schließt daher mit der Bank B einen Darlehensvertrag, der unter der Bedingung steht, dass es H gelingt einen Lieferungsvertrag mit seinem Partner P abzuschließen. Bereits jetzt möchte H der B eine Buchhypothek bestellen.

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Künftige Forderungen

Grundstückseigentümer E verhandelt mit der Bank B über den Abschluss eines Darlehensvertrags. Bislang konnte keine Einigung erzielt werden. Dies liegt unter anderem daran, dass B vorab die Bestellung einer Briefhypothek zu ihren Gunsten fordert.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Gutgläubiger Ersterwerb einer Hypothek

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Gesetzliche Eigentümerhypothek, § 1163 Abs. 2 BGB

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Bestellung der Briefhypothek, §§ 873, 1116 Abs. 1, 1117 – Voraussetzungen/Aushändigungsvereinbarung § 1117 Abs. 2 BGB

Grundstückseigentümer E möchte seinem Darlehensgläubiger G eine Briefhypothek bestellen. Sie vereinbaren, dass G den Hypothekenbrief selbst beim Grundbuchamt abholt. Die Hypothek wird in das Grundbuch eingetragen. Zwei Tage später holt G den Hypothekenbrief beim Grundbuchamt ab.

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Basicfall Verwertung (§ 1147 BGB)

G ist Hypothekengläubiger, S Hypothekenschuldner. Die Hypothekenbestellung diente der Sicherung eines Darlehens, das G dem S gab. Trotz mehrfacher Mahnung entrichtet S zum Fälligkeitszeitpunkt weder Zins noch Tilgung.

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Bestellung der Briefhypothek, §§ 873, 1116 Abs. 1, 1117 BGB – Voraussetzungen

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Basicsfall

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Zivilrecht

Abtretung einer Grundschuld durch den Gläubiger – Verfügung eines Nichtberechtigten (§ 816 Abs. 1 S. 2 BGB)