Zweckmäßigkeit - Kostenfalle 93 ZPO
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mandant M kommt zu Anwalt A. M trägt schlüssig vor, dass ihm ein Anspruch auf Zahlung in Höhe von €500 gegen S zusteht. Zur Zahlung hat er den S aber noch nicht aufgefordert.
Einordnung des Falls
Zweckmäßigkeit - Kostenfalle 93 ZPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A wird M raten, Klage zu erheben.
Nein, das trifft nicht zu!
2. A wird M raten, zunächst ein vorgerichtliches Schreiben an S zu senden.
Ja!
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M.B.
6.11.2023, 22:54:26
Hier könnte als Anwalt dem Mandanten geraten werden das 1. Mahnschreiben selbst zu verfassen, da außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren erst nach Verzug des Schuldners erstattet werden.
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Lukas_Mengestu
20.12.2023, 16:03:18
Schöner Punkt, M.B.! Das haben wir noch ergänzt :-) Beste Grüße, Lukas
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Katzenkönigin
9.7.2024, 00:30:45
Muss der RA eig. i.R.d. Beratungspflicht dazu raten? Ggf. „verliert“ der RA dann ja Geld, da er nicht mehr selbst vorprozessual tätig werden muss