Verlorene Arbeitskraft 2
4. April 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Studentin S stellt dem Großkanzleianwalt A am Taxistand ein Bein, wodurch A stürzt und den Vormittag im Krankenhaus verbringt. Weil er dort nicht arbeiten kann, verpasst er drei wichtige Telefonkonferenzen und ihm entgeht ein Gewinn in Höhe von €5.000. Gewöhnlich erwirtschaftet er vormittags nur €3.000.
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Einordnung des Falls
Verlorene Arbeitskraft 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Arbeitskraft ist als solche ein vermögenswertes Gut, weshalb A im Wege des § 251 BGB Schadensersatz verlangen kann.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Weil der entgangene Gewinn des A nur auf seinen persönlichen Verlust der Arbeitskraft beruht, ist er ebenfalls nicht ersetzbar.
Nein!
3. A kann nur den entgangenen Gewinn verlangen, den er „gewöhnlich“ erwirtschaftet hätte.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

iPhone von Jannik
11.3.2025, 10:58:04
Bedeutet das, dass der Geschädigte den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge erwartbaren Gewinn auch dann verlangen kann, wenn er keinen oder einen niedrigeren konkreten Gewinn hatte?