Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Rechtsfolgen – Einwendungen des Neuschuldners 2
Rechtsfolgen – Einwendungen des Neuschuldners 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von Unternehmer U ein Rennrad. U schuldet Bank B noch Geld für ein Darlehen. K und U vereinbaren, dass die Darlehensschuld auf K übergeht. B genehmigt dies. Kurz darauf tritt K wegen eines unbehebbaren Mangels berechtigt vom Kaufvertrag zurück. B fordert dennoch ihr Geld.
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Einordnung des Falls
Rechtsfolgen – Einwendungen des Neuschuldners 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann eine Schuldübernahme nur zwischen Gläubiger und Übernehmerin vereinbart werden?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat K wirksam Us Schuld übernommen?
Genau, so ist das!
3. Mit Übernahme der Schuld war K verpflichtet, an B das Darlehen zurückzuzahlen.
Ja, in der Tat!
4. Kann K die Zahlung an B verweigern, weil sie gegenüber U vom Kaufvertrag zurückgetreten ist?
Nein!
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