+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Im Unternehmen Z bearbeitet Mitarbeiter Sven einen Auftrag für Kunde K. Geldwäsche-Beauftragte Andrea ruft Sven zu, sie sehe bei dem Geschäft mit K ein potenzielles Geldwäscherisiko, er solle das bitte überprüfen. Sven meint, das zu überprüfen sei Aufgabe der Staatsanwaltschaft.

Einordnung des Falls

Folgen unzureichender Geldwäsche-Compliance 3

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Liegt es in der Verantwortung von Unternehmen Z, das potenzielle Geldwäscherisiko zu überprüfen?

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Ja, in der Tat!

Geldwäsche-Compliance ist Unternehmensverantwortung. Achtung: Die Aufgabe von Staatsanwaltschaft und Gerichten ist es, Fälle von Geldwäsche strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen. Aufgabe der Geldwäsche-Compliance im Unternehmen ist es, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Geldwäsche gar nicht erst begangen wird (Prävention). Auch rechtlich ist das Unternehmen zu Maßnahmen der Geldwäsche-Compliance verpflichtet, insbesondere durch die Regelungen des Geldwäschegesetzes (GWG).

2. Ist es Svens Aufgabe, ein potenzielles Geldwäscherisiko zu überprüfen?

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Ja!

In jedem Unternehmen sind designierte Mitarbeiter:innen – Geschäftsführer:in, Compliance-Beauftragte:r, Geldwäsche-Beauftragte:r, Abteilungsleiter:innen etc. – primär für die Compliance verantwortlich. Sie können aber auch andere Mitarbeiter:innen durch Anordnung und Weisung einbeziehen. Compliance-Beauftragte Andrea hat Sven hier angewiesen, das Geldwäsche-Risiko im Geschäft mit K zu überprüfen. Damit ist die Prüfung des Geldwäsche-Risikos auch Svens Aufgabe.Haben verantwortliche Mitarbeiter:innen Informationen, die ein Geldwäscherisiko nahelegen, so steigen die Anforderungen an die Sorgfalt im Umgang mit dem Geschäft. Finden Sie heraus, wer in Ihrem Unternehmen für die Compliance zuständig ist.

3. Kann es für Sven persönlich negative Konsequenzen haben, wenn er das potenzielle Geldwäscherisiko im Geschäft mit K nicht überprüft?

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Genau, so ist das!

Treten Geldwäsche-Compliance-Fälle auf, muss das Unternehmen sicherstellen, dass dies in Zukunft unterbleibt. Dazu gehört es, die an einem Compliance-Fall beteiligten Mitarbeiter:innen zu informieren und bei der Aufarbeitung zu unterstützen. Hat individuelles Fehlverhalten der Mitarbeiter:innen zum Compliance-Fall beigetragen, kommen auch arbeitsrechtliche Maßnahmen in Betracht. Realisiert sich das Geldwäscherisiko, weil Sven die angeordnete Überprüfung des Geldwäscherisikos unterlassen hat, sind negative Konsequenzen für Sven – vor allem arbeitsrechtliche Konsequenzen – zu erwarten.

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