Geldwäscheverdacht 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kunde K will von Unternehmen U ein Produkt von für €150.000 kaufen. Mitarbeiter Marcus bearbeitet Ks Anfrage. Ks Vertreter V erklärt, K sei ganz frisch gegründet und die Konten seien noch nicht eingerichtet. K wolle daher in bar bezahlen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Geldwäscheverdacht 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Geldwäscherisiken lassen sich eindeutig erkennen an bestimmten Merkmalen, die gesetzlich definiert sind.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Will ein Kunde ein Geschäft in bar abwickelt, begründet dies immer einen Geldwäscheverdacht.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Rechtfertigen ungewöhnlich hohe Barzahlungen einen Geldwäscheverdacht?
Ja, in der Tat!
4. Steigt die Wahrscheinlichkeit eines Geldwäscheverdachts, wenn mehrere ungewöhnliche Umstände in einem Geschäft zusammenkommen?
Ja!
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