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Privatsphäre als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Sachverhalt
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Sozialsphäre – Schutzwürdigkeit eines Beichtgesprächs
C geht in die Sonntagsmesse in seiner Kirche. Er fühlt sich durch die Predigt des Pfarrers P so gelöst, dass er diesem beim Rausgehen von seiner Alkoholsucht erzählt. Ermittler E meint, er habe einen Anspruch darauf, vom Gesprächsinhalt zu erfahren.