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Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme 2: Schließung von Schutzlücken)
Eine gesetzliche Regelung erlaubt es den Behörden sog. Onlinedurchsuchungen durchzuführen. Dabei werden die PCs (sog. informationstechnische Systeme) straftatverdächtiger Personen mittels heimlich installierter Software ausgespäht. Betroffene B legt Verfassungsbeschwerde ein.
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Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (Grundfall, Herleitung)
Der deutsche Geheimdienst G hackt heimlich den in Berlin stehenden Computer der Terroristin T, auf dem sich unter anderem Bilder ihrer Familie befinden. Dafür spielt G über das Internet heimlich eine Spähsoftware auf Ts Computer.
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Recht auf Selbstbestimmung: Recht, die eigene Abstammung zu kennen
Tochter T vermutet, dass ihr rechtlicher Vater V nicht ihr biologischer Vater ist. Sie will dies gerichtlich feststellen lassen. Eine BGB-Norm steht jedoch der Zulässigkeit ihrer Klage entgegen, solange ihre Eltern nicht geschieden sind.