Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Öffentliches Recht > Grundrechte
Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme 3 (Vertiefung)
Im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen hackt die Polizei heimlich die Smartwatch des Verdächtigen V. Sie späht so aus, wie die Uhr Schlaf, Bewegung und Ernährung des V trackt.
Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme 2: Schließung von Schutzlücken)
Eine gesetzliche Regelung erlaubt es den Behörden, sog. Onlinedurchsuchungen durchzuführen. Dabei werden die PCs (sog. informationstechnische Systeme) straftatverdächtiger Personen mittels heimlich installierter Software ausgespäht. Betroffene B legt Verfassungsbeschwerde ein.
Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (Grundfall, Herleitung)
Der deutsche Geheimdienst G hackt heimlich den in Berlin stehenden Computer der Terroristin T, auf dem sich unter anderem Bilder ihrer Familie befinden. Dafür spielt G über das Internet heimlich eine Spähsoftware auf Ts Computer.
Besonderer Vertraulichkeitsschutz 3 (situative Vertraulichkeit)
Junggeselle J ist auf einer großen Hochzeit eingeladen. In einem ruhigen Moment an der Bar vertraut er seinem geliebten Bruder B an, dass er jemandem umgebracht hat. B ist Polizist und verwertet diese Information in einem Strafverfahren gegen J.
Besonderer Vertraulichkeitsschutz 2 (Selbstgespräch)
Rentner R ist alleinstehend. Er redet viel mit sich selbst und mit seiner Katze. Die Polizei hört heimlich eines dieser Selbstgespräche mit.
Besonderer Vertraulichkeitsschutz 1 (Grundfall, z.B. Tagebuch)
Gegen Bandenchefin B läuft ein Strafverfahren. Im Rahmen der Ermittlungen liest sich die Polizei gegen die Willen der B Tagebucheinträge der B durch.
Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Schutz auch vor nur kurzzeitiger Datenerhebung bei sofortiger anschließender Löschung
Bundesland B nimmt an seinen Autobahnen automatisierte KFZ-Kennzeichenkontrollen im Rahmen von Personenfahndungen vor. Soweit ein nicht bei der Fahndung gesuchtes Kennzeichen erfasst wird, werden diese "Nichttreffer" sofort nach Erfassung wieder gelöscht.
Recht auf informationelle Selbstbestimmung 3: Keine Unterscheidung zwischen wichtigen und belanglosen Daten
Ministerium M will im Rahmen einer Kampagne auf die Gesundheitsgefahren von Zucker aufmerksam machen. Onlineanbieter A verfügt über Kundendaten, welche (ausschließlich) Aufschluss über das Konsumverhalten bezüglich künstlich gesüßter Produkte geben. M will A die Daten für die Kampagne abkaufen.
Recht auf informationelle Selbstbestimmung 2.3: Umfassender Schutz der verschiedenen auf Daten bezogenen Vorgänge (Weitergabe)
Die Stadt Hamburg setzt zur Vorbeugung von Straftaten auf öffentlichen Plätzen Videoüberwachung ein. Justizsenator J will die Drogenkriminalität verstärkt bekämpfen. Er gestattet der Polizei hierfür Zugriff auf die gespeicherten Daten.
Recht auf informationelle Selbstbestimmung 2.2: Umfassender Schutz der verschiedenen auf Daten bezogenen Vorgänge (Verwendung)
Die Stadt Hamburg setzt zur Vorbeugung von Straftaten auf öffentlichen Plätzen Videoüberwachung ein. Wirtschaftssenator W will das Einkaufsverhalten der Bürger in der Innenstadt untersuchen. Er schlägt vor, hierfür die gespeicherten Videodaten zu analysieren.
Recht auf informationelle Selbstbestimmung 2.1: Umfassender Schutz der verschiedenen auf Daten bezogenen Vorgänge (Speicherung)
Datenschützer D hatte in jugendlicher Naivität persönliche Daten an seine alte Schule weitergegeben. Nun will er die Daten löschen lassen. Die Schule verweigert die Löschung. D hätte durch die ursprünglich freiwillige Weitergabe seine Entscheidungsbefugnis über die Daten preisgeben.
Recht auf informationelle Selbstbestimmung („Volkszählungsurteil“)
Die Bundesregierung will eine bundesweite Volkszählung durchführen. Nach dem Volkszählungsgesetz (VolksZG) soll hierbei eine umfassende Erhebung der persönlichen Daten jedes einzelnen Bürgers stattfinden. Bürgerin B rügt die Verletzung ihrer Grundrechte durch das Gesetz vor dem BVerfG.
Recht auf Selbstbestimmung 8: Selbstbestimmtes Sterben
P ist todkrank und wird nur mithilfe von Maschinen am Leben gehalten. P wünscht sich ernsthaft und ausdrücklich, dass die Behandlung eingestellt wird, damit sie sterben kann.
Recht auf Selbstbestimmung: Recht des Straftäters auf Resozialisierung
Strafgefangener S muss eine Freiheitsstrafe verbüßen. Ihm wird eine tägliche Pflichtarbeit als Reinigungskraft im Gefängnis zugewiesen. Diese Arbeit wird nicht vergütet.
Recht auf Selbstbestimmung 6: Ehre und sozialer Achtungsanspruch
Journalist J bezeichnet Konzernchef K in einem Zeitungsartikel als eine "geldgierige, hochgradig kriminelle Person, die täglich über Leichen geht". K verdient zwar viel Geld, ist aber (zu Recht) stolz darauf, sich alles mit rein legalen Mitteln erarbeitet zu haben.
Recht auf Selbstbestimmung: Namensschutz, Schutz der Intimsphäre sowie Selbstbestimmung der geschlechtlichen Identität
M identifiziert sich als männlich und hat deshalb seinen Vornamen offiziell von Martina zu Martin ändern lassen. Kurze Zeit später heiratet er. Aufgrund der Eingehung der Ehe wird seine Namensänderung gemäß einer BGB-Regelung für unwirksam erklärt.
Recht auf Selbstbestimmung: Recht, den eigenen Namen zu bestimmen bzw. zu behalten
F will heiraten. Als Ehenamen wählen sie und ihr Partner den bisherigen Namen der F. Diesen hat F durch eine frühere Ehe erworben. Eine zivilrechtliche Regelung besagt jedoch, dass der Ehename einen Bezug zum Geburtsnamen eines der Ehepartner aufweisen müsse.
Recht auf Selbstbestimmung: Recht, sein Geschlecht zu wechseln?
F hat sich einer Geschlechtsanpassung unterzogen. Im Geburtenregister ist sie aber noch als „männlich“ eingetragen. Dies will F nun zu „weiblich“ ändern lassen. Nach dem Personenstandsgesetz ist eine Eintragung zur Änderung des Geschlechts aber nicht zulässig.
Recht auf Selbstbestimmung: Schutz der sexuellen Intimität
M hat eine Affäre mit F, einer Fotografin. F macht Bilder von M, auch beim Sex. M ist damit einverstanden. Nachdem die Beziehung beendet ist, verlangt M, dass F alle Bilder löscht. F möchte die Bilder behalten.
Recht auf Selbstbestimmung: Recht, die eigene Abstammung zu kennen
Tochter T vermutet, dass ihr rechtlicher Vater V nicht ihr biologischer Vater ist. Sie will dies gerichtlich feststellen lassen. Eine BGB-Norm steht jedoch der Zulässigkeit ihrer Klage entgegen, solange ihre Eltern nicht geschieden sind.
Recht auf Selbstbestimmung: Selbstbestimmung der geschlechtlichen Identität
A identifiziert sich als nicht-binär und ordnet sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zu. Dies will A ins Geburtenregister eintragen lassen. Nach dem Personenstandsgesetz ist aber nur die Eintragung als männlich oder weiblich zulässig.
Recht auf Selbstbestimmung: Sexuelle Selbstbestimmung
T wurde bei einer Urlaubsaffäre gezeugt. Mutter M möchte ihre "Jugendabenteuer" gerne für sich behalten und erzählt T deshalb auch auf Nachfrage nichts über den leiblichen Vater. T verklagt deshalb M, ihr Informationen zu ihrem leiblichen Vater zu geben.
Recht zur Wahl der eigenen Erscheinung in der Öffentlichkeit
Strafgefangener S hat einen Gerichtstermin. Bei diesem möchte er gerne in eigener Kleidung statt in Anstaltskleidung vorgeführt werden. Dies wird ihm durch die Gefängnisbeamten untersagt.
Recht am eigenen Wort 2
Boulevardblatt B möchte Prinzessin P interviewen. P sagt ab. Daraufhin erfindet B ein Interview mit Prinzessin P und druckt es auf der Titelseite ab.
Recht am eigenen Wort
Prinzessin P gibt dem Boulevardblatt B ein Interview. Nach einiger Zeit bricht sie das Interview ab und bittet B, das Gesagte nicht zu veröffentlichen. B veröffentlicht das Interview dennoch.
Relativität der Sphären 3 (geringerer Schutz in der Privatsphäre)
Politiker P lädt Journalist J zum Neujahrsempfang in seine Wohnung ein. Dort erzählt er in großer Runde von seinem Privatleben. J veröffentlicht Details hierüber in einem Artikel.
Relativität der Sphäre 2 (besonderer Schutz in der Sozialsphäre 2)
Investorin I und Unternehmer U besprechen auf einem Spaziergang im Stadtpark neue Investitionen. Sie nehmen absichtlich Routen, auf denen wenig los ist, um ungestört reden zu können. Behördenmitarbeiter B hört das Gespräch im Vorbeigehen mit.
Relativität der Sphären 1 (besonderer Schutz in der Sozialsphäre 1)
C geht in die Sonntagsmesse in seiner Kirche. Er fühlt sich durch die Predigt des Pfarrers P so gelöst, dass er diesem beim Rausgehen von seiner Alkoholsucht erzählt. Ermittler E meint, er habe einen Anspruch darauf, vom Gesprächsinhalt zu erfahren.
Persönlichkeitssphären 3: Sozialsphäre
A küsst seine Geliebte G im Fußballstadion vor einer sog. "Kiss-Cam". Diese Video-Aufzeichnung wird später genutzt, um in einem polizeilichen Ermittlungsverfahren ein Verhältnis zwischen A und G nachzuweisen.
Persönlichkeitssphären: Privatssphäre
A lässt sich von seiner Ehefrau scheiden. Einige Zeit später veranlasst ein Richter in einem Strafprozess gegen A, dass die Akten des Ehescheidungsverfahrens an den zuständigen Untersuchungsführer übersandt werden. A ist nicht einverstanden.
Persönlichkeitssphären: Intimsphäre
Strafgefangener S schreibt in seinem Tagebuch über seine Gefühle für Jugendliebe J. Die Justizvollzugsbeamten lesen sich diese Aufzeichnungen gegen den Willen des S nur zur eigenen Belustigung durch.
Recht am eigenen Bild 2 (gilt auch für Prominente)
Der berühmte Schlagersänger S und sein Bruder B sind zerstritten. Um S zu ärgern, veröffentlicht B ohne vorher S zu fragen, Jugendfotos von S mit Zahnspange. S wehrt sich gegen die Veröffentlichung vor Gericht.
Recht am eigenen Bild 1 (Grundfall)
Tänzerin T lässt Fotos von sich aufnehmen. Die Stadt Hamburg benutzt diese Fotos ohne Zustimmung der T für eine Werbekampagne über die Reeperbahn. Vorher lässt die Stadt die Gesichtsproportionen der T auf den Bildern mittels Fotomontage erheblich verändern.
Selbstbestimmungsrecht in der Öffentlichkeit 1
B ist Bürgermeister in einer Kleinstadt. In dieser Position verbreitet er Lügen über die Biografie des Zugezogenen Z ohne dessen Zustimmung.
Grundfall zu verschiedenen Ausprägungen
Die Polizei sucht mittels Fahndungsplakaten nach Gauner G. Darauf veröffentlicht sie Bilder vom Gesicht des G sowie persönliche Daten des G. Bilder und Daten hat die Polizei erlangt, indem sie heimlich Tagebücher des G durchforstet hat.
Schutzdimenion: APR als Grundrecht, das Schutzpflichten des Staates auslösen kann
Infolge neuer Technologien der Gendiagnostik verlangen die privaten Krankenkassen vermehrt Erbinformationen von ihren Versicherten. Der Bundestag kommt nach Diskussion überein, diese Praxis gesetzlich einschränken zu wollen.
Schutzdimension: APR als Abwehrrecht gegenüber unzureichendem zivilgerichtlichen Rechtsschutz
Prinzessin P wird im Urlaub von Fotograf F fotografiert. P wehrt sich zivilrechtlich gegen die Veröffentlichung der Fotos. Das Gericht verneint Ansprüche der P mit der Begründung, "als Prinzessin müsse P schließlich sowas dulden".
Schutzdimension: APR als wehrfähiges Recht gegenüber Eingriffen Privater
Sängerin S wird im Ibiza-Urlaub mit ihrem neuen Liebhaber von Paparazzi fotografiert. Boulevardblatt B veröffentlicht die Fotos. S wehrt sich gegen die Veröffentlichung im Rahmen einer zivilrechtlichen Klage.
Schutzdimension 1: APR als klassisches Abwehrrecht bei Eingriffen durch den Staat
Der Bundesnachrichtendienst (BND) hört heimlich die Telefongespräche des Bürgers B mit dessen Ehefrau mit.
Herleitung des APR
In einer Pressekonferenz der Regierung erzählt Ministerin M von einer Partynacht mit Exfreund E. E steht selbst nicht in der Öffentlichkeit und will derart private Details nicht veröffentlicht wissen.