Freiwilligkeit Erwischt werden 4

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
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Klassisches Klausurproblem

T möchte seine gut befreundete Nachbarin ausrauben. Dafür zieht er eine Maske über. Nachdem er bereits begonnen hat, bereut er die Tat und lässt davon ab. Kurz darauf spricht die Nachbarin ihn beim Namen an und dankt ihm. T flieht aus Angst vor einer Anzeige.

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Einordnung des Falls

Freiwilligkeit Erwischt werden 4

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat die Tatausführung nach der herrschenden Meinung freiwillig aufgegeben.

Ja!

Der Täter handelt freiwillig beziehungsweise unterlässt die weitere Tatausführung freiwillig, wenn er Herr seiner Entschlüsse geblieben ist und die Ausführung der Tat noch für möglich hielt, wobei die Freiwilligkeit entfällt, wenn der Täter die Tat nur mit erheblich größerem Risiko zu Ende führen kann. Auch hierbei kommt es immer alleine auf die Vorstellung des Täters an. O hatte T erkannt. T floh aus Angst vor einer Anzeige, was Freiwilligkeit ausschließen würde. T war jedoch bereits vor der Flucht vom Versuch zurückgetreten und hatte die weitere Tatausführung aufgegeben. Zu diesem Zeitpunkt handelte er noch aus Reue, welche ein autonomes Motiv darstellt. Es ist wichtig, dass Du Dir den Sachverhalt genau anschaust und auf den richtigen Zeitpunkt abstellst.
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