Freiwilligkeit Erwischt werden 5

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

T möchte O nötigen, ihm Geld zu geben. Dafür klopft er bei dieser und droht ihr mit vorgehaltener Waffe. Als O fragt, ob sie gerade ausgeraubt werde, fühlt sich T ertappt und flieht.

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Einordnung des Falls

Freiwilligkeit Erwischt werden 5

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat die Tatausführung nach der herrschenden Meinung freiwillig aufgegeben.

Genau, so ist das!

Der Täter handelt freiwillig beziehungsweise unterlässt die weitere Tatausführung freiwillig, wenn er Herr seiner Entschlüsse geblieben ist und die Ausführung der Tat noch für möglich hielt, wobei die Freiwilligkeit entfällt, wenn der Täter die Tat nur mit erheblich größerem Risiko zu Ende führen kann. Auch hierbei kommt es immer alleine auf die Vorstellung des Täters an. Auch hier besteht das Problem, dass der eigentlich Grund unbekannt ist. In Betracht kommt das Entdeckungsrisiko. Dies scheidet jedoch aus, da bei Tatbeständen, die eine Drohung voraussetzen, die Kenntnis des Opfers Freiwilligkeit nicht ausschließen kann. Es ist vielmehr notwendige Voraussetzung, dass das Opfer sich der Drohung oder Nötigung bewusst ist.
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