Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Versuch und Rücktritt

Freiwilligkeit Angst vor Erwischt werden

Freiwilligkeit Angst vor Erwischt werden

18. April 2025

4 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

T ist Auftragskiller und soll O töten. Dafür möchte er die Stille ausnutzen. Er schießt nachts auf offener Straße auf O und verletzt ihn nur am Arm. T hat dabei seinen Schalldämpfer vergessen. Aus Angst, dass der Knall Leute anlockt, flieht T. In Wirklichkeit hat niemand den Schuss gehört.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Einordnung des Falls

Freiwilligkeit Angst vor Erwischt werden

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat die Tatausführung nach der Rechtsprechung freiwillig aufgegeben.

Nein, das trifft nicht zu!

Der Täter handelt freiwillig beziehungsweise unterlässt die weitere Tatausführung freiwillig, wenn er Herr seiner Entschlüsse geblieben ist und die Ausführung der Tat noch für möglich hielt, wobei die Freiwilligkeit entfällt, wenn der Täter die Tat nur mit erheblich größerem Risiko zu Ende führen kann. Auch hierbei kommt es immer alleine auf die Vorstellung des Täters an. Für T ist die Heimlichkeit notwendig und es kommt ihm auf diese gerade an. Eine Entdeckung stellt für ihn daher ein unvertretbares Risiko dar. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob der Täter tatsächlich entdeckt wurde, sondern nur ob eine psychische Zwangswirkung bei diesem entsteht. Dafür kommt es alleine auf die Vorstellung des Täters an, nicht auf die tatsächlichen Umstände.
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