+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Sobald die stämmige A genügend Alkohol getrunken hat, verprügelt sie stets ihren Mann M. A sitzt auf dem Sofa und hat bereits etliche Weinflaschen geleert. Damit A ihn später nicht verprügelt, kippt M eine ganze Packung Schlaftabletten in A's Weinflasche. A fällt bewusstlos um.

Einordnung des Falls

Dauergefahr

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Eine Rechtfertigung nach § 34 StGB erfordert zunächst eine Notstandslage.

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

...Wird geladen

Ja, in der Tat!

Der rechtfertigende Notstandstand erfordert eine Notstandslage, eine Notstandshandlung und einen Verteidigungswillen. Eine Notstandslage liegt bei einer gegenwärtigen Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut vor. Notstandsfähige Rechtsgüter sind nach der h.M. sowohl Individualgüter als auch Allgemeingüter. Eine Gefahr liegt vor, ⁣ wenn bei ungestörtem Fortgang des Geschehens die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts besteht. Eine gegenwärtige Gefahr liegt vor, ⁣ wenn sich die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts so verdichtet hat, dass die zum Schutz des bedrohten Rechtsguts notwendigen Maßnahmen sofort einzuleiten sind.

2. Eine Gefahr ist nur gegenwärtig, wenn eine bereits unmittelbar bevorstehende Gefahrensituation vorliegt.

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

...Wird geladen

Nein!

Eine Gefahr liegt vor, ⁣ wenn bei ungestörtem Fortgang des Geschehens die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts besteht. Eine gegenwärtige Gefahr liegt vor, ⁣ wenn sich die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts so verdichtet hat, dass die zum Schutz des bedrohten Rechtsguts notwendigen Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Von der Gegenwärtigkeit wird auch die sogenannte Dauergefahr erfasst. Eine solche liegt vor, wenn mit dem Eintritt des Schadens zwar nicht sofort zu rechnen ist, die Situation aber jederzeit in einen Schaden umschlagen kann. Auch wenn der Schadenseintritt erst nach Ablauf einer gewissen Zeit zu erwarten ist, ist sofortiges Handeln angezeigt, um dem Schadenseintritt wirksam begegnen zu können.Damit bedarf es (anders als § 32 StGB) nicht einer bereits unmittelbar bevorstehenden Gefahrensituation.

3. A liegt auf dem Sofa und trinkt ihren Wein. Sie hat noch nicht zu einem Schlag oder Ähnlichem ausgeholt. Trotzdem besteht für M eine gegenwärtige Gefahr.

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

...Wird geladen

Genau, so ist das!

Der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB) erfasst auch die sogenannte Dauergefahr und erweitert damit die Gegenwärtigkeit der Gefahr. Eine solche liegt vor, wenn mit dem Eintritt des Schadens zwar nicht sofort zu rechnen ist, die Situation aber jederzeit in einen Schaden umschlagen kann. Auch wenn der Schadenseintritt erst nach Ablauf einer gewissen Zeit zu erwarten ist, ist sofortiges Handeln angezeigt, um dem Schadenseintritt wirksam begegnen zu können.A liegt zwar noch auf dem Sofa. Jedoch verprügelt A den M immer, sobald sie unter Alkoholeinfluss steht. Die Prügelattacke der A kann jeden Moment beginnen. Die Situation kann jederzeit in eine Gefahr umschlagen. Eine Dauergefahr besteht. Somit ist die Gefahr für M gegenwärtig.

Jurafuchs kostenlos testen

© Jurafuchs 2024