Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Kein Anwendungsvorrang vor der Generalklausel: Standardmaßnahme tatbestandlich nicht einschlägig
Kein Anwendungsvorrang vor der Generalklausel: Standardmaßnahme tatbestandlich nicht einschlägig
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Abzubi A ist nach einer durchzechten Nacht volltrunken und kaum noch Herr seiner Sinne. Er setzt zu einem Schluck aus einer Schnappsflasche an, als ihn Polizistin P erblickt. P ergreift die Flache, gießt den Inhalt aus und wirft die leere Flasche in den Altglascontainer.
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Einordnung des Falls
Kein Anwendungsvorrang vor der Generalklausel: Standardmaßnahme tatbestandlich nicht einschlägig
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Polizeigesetze ermächtigen zur Sicherstellung von Sachen. Sicherstellung ist die Aufhebung alten und die zielgerichtete Begründung neuen hoheitlichen Gewahrsams. Ist die Sicherstellung hier einschlägig?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann das polizeiliche Handeln der P auf die polizeiliche Generalklausel gestützt werden?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.