Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch Grundlagen 4


+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T schießt auf O. Dabei trifft sie diesen so, dass er daran sterben könnte. T denkt aber, dass sie verfehlt hat und geht, obwohl sie die Sache nach ihrer Vorstellung zu Ende bringen könnte. Ein Dritter rettet O.

Einordnung des Falls

Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch Grundlagen 4

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Versuch ist nach h.M. fehlgeschlagen.

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Nein, das trifft nicht zu!

Ein Versuch gilt dann als fehlgeschlagen, wenn der Täter glaubt, dass er den Erfolg nicht mehr herbeiführen kann, ohne eine völlig neue Kausalkette in Gang zu setzen. T denkt, dass sie den Erfolg mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln weiterhin herbeiführen könnte.

2. Es liegt ein unbeendeter Versuch vor.

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Ja!

Ein Versuch gilt dann als unbeendet, wenn der Täter sicher annimmt, dass es weiterer Handlungen bedarf, um den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. Dabei reicht es aus, dass er den Erfolgseintritt für möglich hält. T ist fest überzeugt, dass sie erneut auf O schießen muss, um diesen zu töten. Es kommt dabei alleine auf ihre Vorstellung an und nicht auf die realen Begebenheiten. Der Versuch ist unbeendet.

3. Es liegt ein beendeter Versuch vor.

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Nein, das ist nicht der Fall!

Ein Versuch gilt dann als beendet, wenn der Täter glaubt, dass er alles zur Tatbestandsverwirklichung Erforderliche getan hat. Dabei reicht es aus, dass der Täter es für möglich hält, dass er alles Erforderliche getan hat, aber auch, wenn er sich keine Gedanken macht, aber die Möglichkeit sieht. T hält es nicht für möglich, dass sie bereits alles Erforderlich getan hat, um O zu töten. Der Versucht ist daher nicht beendet. In der Klausur solltest Du in der Regel nur eine Prüfung vornehmen, da sich die Begriffe gegenseitig ausschließen. Dabei ist es in der Regel am besten, wenn Du die Prüfung des Versuchs vornimmst, den Du bejahen möchtest. Tipp: Wenn Dir die passende Definition nicht einfällt, kannst Du auch die andere Definition nehmen.

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